Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FG 70/006/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In den Jahren 2011 und 2012 wurden Förderanträge nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt und in beantragter Höhe bewilligt. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung an der Breslauer Straße (Lampenköpfe u. Masten), Kirchstraße (Lampenköpfe) und Görlitzer Straße (Lampenkopf) wurde 2012 durchgeführt. In diesem Jahr werden insgesamt 72 Lampenköpfe in der Johann-Sebastian-Bach-Straße, Mozartstraße, An der Hofmühle, Dorfmüllerstraße, Mühlenbrink, Varenhorststraße, Stövestraße, Ferienhausgebiet Sellberg, Ostlandstraße, Hildemannstraße und Segelfortstraße ausgetauscht.

 

Wie bereits im letzten Jahr dargelegt, sind ca. 104 Lampenköpfe und 174 Lampen einschließlich Mast auszutauschen. Bei den zu erneuernden Lampenköpfen handelt es sich um abgängige alte Pilz- und Kofferleuchten, deren Glas u. a. nicht mehr in Ordnung sind und sich darum ein Umbau auf ein neues Leuchtmittel nicht rechnet. Alle übrigen Lampen neueren Datums sind bzw. werden zeitnah umgerüstet. Die 174 Lampen, die einschließlich Mast zu erneuern sind, sind teilweise wesentlich älter als 30 Jahre und marode und rostig.

 

Die Erneuerung der Lampen einschließlich Mast sind beitragspflichtige Maßnahmen, für die Anliegerbeiträge erhoben werden. Nach einer Anfang des Jahres angeforderten Stellungnahme des Rechtsanwaltsbüros Dr. Klausing und Klein, Hannover, können unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Erneuerung von lediglich Lampenköpfen Anliegerbeiträge erhoben werden. Die Verwaltung prüft derzeit die Beitragspflicht für die durchgeführten Maßnahmen.

 

Da unter Berücksichtigung der v. g. Maßnahmen noch weitere 24 Lampenköpfe und 157 Lampen einschließlich Mast auszutauschen sind, wird von der Verwaltung empfohlen, einen  weiteren Förderantrag zu stellen. Die Förderrichtlinie für LED-Straßenbeleuchtung 2013 sieht nunmehr nur noch eine Zuwendung in Höhe von 20 % (2011: 40 %; 2012: 25 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben vor und wird voraussichtlich letztmalig gewährt. Die konkrete Maßnahme ergibt sich aus dem Förderantrag, der rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist am 31.03.2013 den Gremien des Rates der Stadt Fürstenau vorgestellt wird.

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2013 der Stadt Fürstenau sind unter dem Produkt 545.20 für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 45.000,-- € eingeplant. Es werden Zuwendungen in Höhe von 10.000,-- € erwartet.

 

Da sich die Förderquote von 25% auf 20 % verringert hat und das Vorhaben mindestens eine Zuwendung in Höhe von 10.000,-- € ergeben muss, erhöht sich der Ansatz auf 55.000,-- € (einschl. Planungskosten von ca. 5.000,-- €, die nicht bezuschusst werden). Anliegerbeiträge werden in Höhe von 22.500,-- € erwartet.

 

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen und den Landkreis Osnabrück muss geprüft werden, ob die Mittel für die o. g. Maßnahme bereitgestellt werden können.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I