Betreff
Parkplatz am Feibad Bippen
Vorlage
FB 6/005/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Schreiben vom 02.10.2012 (siehe Anlage) teilt die Gemeinde Bippen mit, dass die Straße zum Freibad und auch der Parkplatz im Rahmen der Dorferneuerung Bippen angemeldet wurden und im Jahr 2013 gefördert werden sollen.

 

Im Dorferneuerungsplan ist diese Maßnahme mit 269.545,71 € ausgewiesen. Die Straßenfläche  ist im Eigentum der Gemeinde Bippen. Für die Parkplatzfläche liegt ein Nutzungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer vor. Da die Straßenfläche und die Parkplatzfläche relativ gleich groß sind, ergeben sich Herstellungskosten in Höhe von jeweils 134.775,-- €. Für beide Maßnahmen ist somit von einer Förderung in Höhe von 56.627,-- € auszugehen, so dass für die Straße und für den Parkplatz der gemeindliche Anteil jeweils 78.148,-- € beträgt.

 

Da der Parkplatz eine Einrichtung für das Freibad der Samtgemeinde ist, wird von der Gemeinde Bippen beantragt, dass der gemeindliche Anteil für den Parkplatz von der Samtgemeinde getragen wird. Der Parkplatz ist zzt. unbefestigt und wird regelmäßig mit Mineralgemisch ausgebessert. Die Zufahrt und Nutzung des Parkplatzes ist derzeit uneingeschränkt möglich.

 

Die Maßnahmen sollen auf Wunsch der Gemeinde Bippen nach Abschluss der Badesaison 2013 durchgeführt werden. Sofern sich die Samtgemeinde bereit erklärt, den v. g. gemeindlichen Anteil zu übernehmen, soll die Abrechnung mit der Gemeinde Bippen erst im Haushaltsjahr 2014 erfolgen.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Finanzplan 2014 der Samtgemeinde Fürstenau sind unter dem Produkt 424.00 Bäder 78.200,-- € eingeplant.

 

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen und den Landkreis Osnabrück muss geprüft werden, ob diese Mittel für die o. g. Maßnahme bereitgestellt werden können.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I