Derzeit befindet sich der Teilumlegungsplan I zum Umlegungsverfahren Sellberg-Utdrift in Vorbereitung. Sobald der Plan in Kraft tritt, werden durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Gebühren für die Durchführung des Umlegungsverfahrens angefordert. Mit Inkrafttreten des Teilumlegungsplans werden jedoch auch Wertausgleichszahlungen der Beteiligten fällig. Hierfür sind im Produkthaushalt 2013 für das Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung wie schon in 2012 im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Umlegungsverfahren in Höhe von jeweils 35.000 € eingeplant.
Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt zum Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung stellen sich wie folgt dar:
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Sachkonto 348800 / Erstattung von
Übrigen Bereichen |
Sachkonto 459901 / Kosten des
Umlegungsverfahrens |
Ansätze 2012 |
35.000 € |
35.000 € |
Ansätze 2013 |
35.000 € |
35.000 € |
Veränderungen Ansatz 2012/2013 |
0 € |
0 € |
(Kolosser) |
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(Selter) |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2013 der Stadt Fürstenau zum Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung wird zugestimmt
Finanzielle Auswirkungen:
Im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2013 der Stadt Fürstenau ist der Ansatz in Höhe von 35.000,-- € unter dem Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung enthalten.
(Ahrend)
Fachdienst I