Betreff
L 72 Radweg Fürstenau-Settrup
Vorlage
FB 6/004/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Hinsichtlich der Landschaftsplanerischen Gutachten bzw. Fachbeiträge zum Radweg an der L 72 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 22.05.2012 beschlossen, zunächst die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und die Allgemeine Vorprüfung gem. § 3 c UVPG und ein Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplanes in Auftrag zu geben, um eine aussagekräftige Bewertung zu bekommen, ob der Eingriff vertretbar und damit die Maßnahme durchführbar ist.

 

Das Planungsbüro Hermann Seling, Osnabrück, hat die Untersuchungsergebnisse der Landschaftsplanerischen Leistungen vorgelegt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.10.2012 wurde das Ergebnis unter dem TOP Verschiedenes zusammenfassend bekannt gegeben.

 

Danach hat die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergeben, dass die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes „Pottebruch und Umgebung“ gegeben ist.

 

Die Allgemeine Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen des Bauvorhabens als nicht gravierend anzusehen sind und somit unter der Erheblichkeitsschwelle bleiben. Aus Sicht des Planungsbüros Seling, Osnabrück, bedarf das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Die Eingriffe sind im Rahmen der Eingriffsregelung über den Landschaftspflegerischen  Begleitplan abzuhandeln.

 

Da aufgrund der v. g. Untersuchungen die Anlegung eines Radwegs an der L 72 aus naturschutz- bzw. umweltfachlicher Sicht grundsätzlich möglich ist, steht jetzt noch die abschließende Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes aus. Dafür fallen laut Honorarangebot des Planungsbüros Seling, Osnabrück, vom 29.04.2011, Kosten in Höhe von ca. 14.000 ,-- € an.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des Spargebotes im Rahmen der Entschuldungshilfe wird die weitere Planung des Radweges an der L 72 bis auf Weiters zurückgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2013 der Stadt Fürstenau wurden unter dem Produkt 541.10 Gemeindestraßen zunächst 14.000,-- € eingeplant.

 

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen und den Landkreis Osnabrück muss geprüft werden, ob diese Mittel für die o. g. Maßnahme bereitgestellt werden können.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I