Betreff
Umgestaltung Bushaltestelle Marienstift Schwagstorf, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 6/003/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Marienschule Schwagstorf ist in den vergangenen Jahren auf 430 Schüler/innen angewachsen, von denen ca. 300 Kinder und Jugendliche jeden Tag mit dem Bus zur Schule fahren. Da drei Busse oft gleichzeitig ankommen, was sich aus fahrplantechnischen Gründen nicht vermeiden lässt, ist das Gedränge der Schüler/innen auf der begrenzten Fläche sehr groß. Die Sicherheit der Schüler/innen wird von der Marienschule als stark gefährdet angesehen. Sie beantragt daher die Umgestaltung bzw. Erweiterung der südlichen Bushaltestelle an der B 214. Aus Sicherheitsgründen und um einen größeren Wartebereich zu bekommen, soll der Wartebereich verdoppelt und in den Bereich der Parkanlage der Marienschule zurückgesetzt werden.

 

Am 05.12.2012 fand in der Angelegenheit ein Ortstermin statt, an dem Schwester Barbara von der Marienschule, die Fa. Hülsmann Reisen GmbH, Voltlage, das Ingenieurbüro Westerhaus, Bramsche und ein Vertreter der Stadt Fürstenau teilgenommen haben.

 

Danach wird folgende Umgestaltung gewünscht:

 

-       Umbau der vorhandenen Bushaltestelle durch neue Sonderborde (die alten Borde entsprechen nicht mehr den DIN-Vorschriften)

-       Umbau der vorhandenen Bushaltestelle durch Erweiterung der Wartefläche

-       Umsetzung der beiden vorhandenen Wartehallen

-       Herstellung von Stützmauern (Überwindung des Höhenunterschiedes zur Parkanlage)

-       Erweiterung der vorhandenen Bushaltestelle durch einen zweiten Aufstellbereich (Verlängerung in Richtung Schwagstorf) ebenfalls mit Sonderborden und Wartebereich

-       Gestaltung der Wartebereiche barrierefrei (taktile Leitelemente)

-       Neubau von zwei Warteunterständen für die zweite Aufstellfläche.

 

Die Baukosten wurden vom Ingenieurbüro Westerhaus aufgrund des Ortstermins und durch Erfahrungswerte mit vergleichbaren Projekten auf ca. 70.000,-- € brutto einschl. Planungskosten geschätzt. Eine detaillierte Kostenberechnung kann erst nach einer örtlichen Bestandsaufnahme (Vermessung) und Anfertigung einer Entwurfsplanung durchgeführt werden.

 

Für diese Baumaßnahme kann ein Antrag für die Grunderneuerung von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersächsischen (LNVG) gestellt werden. Die Maßnahme kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, Planungskosten in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Antrag ist bis zum 31.05.2013 für das Haushaltsjahr 2014 zu stellen.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Stadt Fürstenau sind unter dem Produkt 541.10 Gemeindestraßen bisher keine Mittel eingeplant.

 

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen und den Landkreis Osnabrück muss geprüft werden, ob Mittel für die o. g. Maßnahme bereitgestellt werden können.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I