Betreff
Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) eines in den Schulausschuss berufenen Elternvertreters (Ersatzmitglied) und eines Lehrervertreters (Ersatzmitglied)
Vorlage
FG 40/025/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
In den Sitzungen des Schulausschusses am 02.02.2012 und 08.11.2012 konnte die Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) von Herrn Wilhelm Huster (Ersatzmitglied Elternvertreter) und Frau Ruth Löning (Ersatzmitglied Lehrervertreter) nicht vorgenommen werden, weil diese fehlten.
Dies ist in der Sitzung am 17.01.2013 nachzuholen.
(Klausing) |
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(Selter) |
Fachbereich 4 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Keiner.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I