Betreff
Investitionen der kommenden Jahre
Vorlage
BIP/092/2012
Art
Beschlussvorlage Bippen

 Im Rahmen der Dorfentwicklung, der Dorferneuerung und der weiteren örtlichen Planungen stehen in den nächsten Jahren etliche Investitionen an, die bereits durch Beschlüsse gebunden sind. Die Gemeinde Bippen wird nicht in der Lage sein, sämtliche anstehenden Investitionen ohne Kreditaufnahme zu realisieren, da es sich hierbei um eine zu hohe Summe handelt. Im Rahmen dieser Orientierungsvorlage sollen die Einzelinvestitionen kurz dargestellt werden, damit sowohl das Haushaltsprocedere als auch die zu erwartenden Investitionen inhaltlich nochmals hinterlegt sind.

 

  1. Der Endausbau des Baugebietes „Holzberg“ soll im Jahr 2013 realisiert werden. Hierzu gibt es eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2012 in Höhe von 210.000 €. Das Büro Westerhaus ist derzeit damit beauftragt, die vorliegende Endausbauplanung nochmals zu überprüfen, im Rahmen einer Anliegerversammlung vorzustellen und anschließend zur abschließenden Beschlussfassung in den Rat zu geben, damit eine entsprechende Ausschreibung erfolgt, um mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2013 beginnen zu können. Die Investitionen für Erschließungsmaßnahmen sind zu 90 % durch Anliegerbeiträge refinanziert.
  2. Im Rahmen der Dorferneuerung ist der Kuhlhoff mit der Giebel- und Fassadensanierung Teil einer Antragstellung beim LGLN. Die hier ausgewiesenen Sanierungskosten betragen laut Kostenschätzung des Büros Seidel 114.410 €, so dass mit einem Zuschuss von 48.071 € zu rechnen ist und die Gemeinde 66.339 € zu tragen hat. Diese Maßnahme kann im Jahr 2013 über die Dorferneuerung abgewickelt werden.
  3. Die Dachsanierung des Kuhlhoffs ist auch Teil der Prioritätensetzung im Rahmen der Dorferneuerung. Da die Dachsanierung hinsichtlich ihrer Wirkung und des Gebäudeschutzes noch höher zu bewerten ist als die Giebelsanierung, besteht auch die Möglichkeit, die Giebelsanierung zurück zu stellen und die dort vorgesehenen Mittel auf die Dachsanierung umzuswitchen. Hier ist die Samtgemeinde gebeten worden, eine Kostenschätzung der Dachsanierung vorzunehmen und auch zu klären, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll und welche nicht sinnvoll sind, da wir uns hier im historischen Altbestand befinden. Gleichzeitig ist die Denkmalpflege mit einzubeziehen.
  4. Der zentrale Busbahnhof hat den Rat und die Verwaltung seit längerer Zeit intensiv beschäftigt. Der Antrag, der mit einem Gesamtvolumen von 629.000 € abschließt, liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft zur Prüfung vor. Hier stehen noch einige Detailplanänderungen an, aber vom Grundsatz wird die Maßnahme in 2013 oder 2014 gefördert. Aufgrund der dort bestehenden Förderkulisse ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme insgesamt 629.000 € einschließlich Grunderwerb kosten wird und bei einer zu vermutenden 75 %igen Förderung wäre der gemeindliche Anteil 157.250 € und der zu erwartende Landeszuschuss 471.750 €. Angesichts der vielen Unbekannten, die in diesem Planungsprozess noch vorliegen, ist zu vermuten, dass eine Realisierung sprich eine bauliche Umsetzung erst in 2014 möglich ist. Derzeit befindet sich der für den zentralen Busbahnhof erforderliche Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren. Für das Grundstück, welches von der Raiffeisen erworben werden muss, ist ein Wertgutachten beim Gutachterausschuss des Katasteramtes in Auftrag gegeben. Auch hier legt die Landesnahverkehrsgesellschaft Wert darauf, dass ein Gutachten vorliegt, um die Rechtmäßigkeit / Marktmäßigkeit des Grunderwerbs zu überprüfen. Immerhin wird die Landesnahverkehrsgesellschaft auch den Grunderwerb mit 75 % fördern. Hier ist anzumerken, dass erst bei Kaufvertragsrechtsklarheit die Raiffeisen Warengenossenschaft mit der Errichtung einer neuen Halle auf dem jetzt bestehenden Gelände beginnt. Allein nach vertraglicher Kaufregelung durch die Gemeinde hat die Raiffeisen ca. ein ¾ Jahr Vorlauf, um am Standort des Warenmarktes eine entsprechende Düngehalle zu errichten. Vor dem Hintergrund dieser planerischen Unbekannten erscheint der Verwaltung eine Realisierung mit Baumaßnahme in 2014 nur realistisch und sobald die Zahlen für den Grunderwerb in Abstimmung mit der Landesnahverkehrsgesellschaft vorliegen, können die politischen Beschlüsse für den Erwerb getroffen werden mit dem Zahlungsziel der Fälligkeit nach Freimachung des Geländes.
  5. Im Rahmen der Dorferneuerung ist die höchste Priorität für die Zuwegung und den Parkplatz Freibad festgesetzt worden. Die im Rahmen der Dorferneuerung vom Büro plankontor ermittelten Zahlen gehen von Gesamtkosten für Straße und Parkplatz in Höhe von 269.545,71 € aus und aus Mitteln der Dorferneuerung werden 113.254,50 € erwartet, so dass die gemeindliche Belastung in der Summe bei 156.291,21 € -bezogen auf den Haushalt 2013- liegt. Die Realisierung dieser Maßnahme ist objektiv erst nach dem 30.09., dem Schluss der Badesaison 2013, möglich, da eine Realisierung im Frühjahr problematisch wäre und die Badesaison im Beginn begrenzt. Im letzten Verwaltungsausschuss ist für diese Maßnahme das Büro Westerhaus beauftragt worden, die Planung und die valide Kostenschätzung zu entwickeln. Gleichzeitig hat die Gemeinde Bippen Gespräche mit der Samtgemeinde Fürstenau geführt, damit die Samtgemeinde als Träger des Freibades möglichst den öffentlichen Anteil für den Parkplatz trägt. Vor diesem Hintergrund ist das Büro Westerhaus auch aufgefordert, die Planung und Kostenschätzung in zwei Lose aufzuteilen. Sollte –wie angedacht- die Samtgemeinde den öffentlichen Anteil für den Parkplatz übernehmen, wäre für die Straße von einem Gesamtkostenapparat laut Kostenschätzung von plankontor von 134.775  € auszugehen und die beantragte Zuwendung würde 56.627 € betragen. Der gemeindliche Anteil hierbei würde sich auf 78.148 € belaufen und, wenn die Zahlen endgültig plansauber ermittelt worden sind, ist abzustimmen, ob und inwieweit diese Mittel nach dem Niedersächsischen Kommunalen Abgabengesetz (Erschließungskosten) unter die Anliegerbeteiligung fallen. Da meines Erachtens hier maximal nach NKAG abgerechnet kann, würden 60 % von den Grundstücksanliegern und 40 % von der Gemeinde aufzubringen sein, was für den gemeindlichen Teil noch ein Betrag von 32.000 € wäre.
  1. Im Jahr 2015 wird Grunderwerb in Höhe von 92.000 € für die bauliche Weiterentwicklung jenseits des Coma-Marktes erforderlich.
  2. Der ländliche Wegebau im Flurbereinigungsgebiet ist mit einem finanziellen Aufwand bis jetzt in Höhe von 400.000,00 € gebunden.
  3. Der zweite Bauabschnitt des Straßenbaus im Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich 200.000,00 € gemeindliche Mittel erfordern.
  4. Die Planungen für den Wanderweg Bippen - Klein Bokern sind abgestimmt. Auch hier sind mittelfristig ca. 200.000,00 € erforderlich, um den Wanderweg entlang der Straße zu erstellen. Hier wird sicherlich auch ein Teilabschnittsausbau möglich sein, aber Gesamtmittel in dieser Größenordnung werden erforderlich werden. Hinzu kommt evtl. erforderlicher Grunderwerb.
  5. Die Planungen des Radweges Bippen – Eggermühlen befinden sich immer noch im Abstimmungsprozess mit der Niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde. Es ist erklärtes Ziel der Gemeinden Bippen und Eggermühlen, den Radweg gemeinsam mit Mitteln des Landesradwegeprogrammes zu stemmen. Auch hier sind ca. 400.000,00 € gemeindliche Mittel einzuplanen.
  6. Für die dörfliche Entwicklung (innerörtliche Leerstände) sind unter Umständen kurzfristig auch Grunderwerbsmaßnahmen erforderlich, um städtebauliche Varianten umzusetzen und die innerörtliche Bebauung zu verbessern.
  7. In der mittelfristigen Finanzplanung ist derzeit im Haushalt für die Jahre 2015/2016/2017  die Turnhallenerweiterung mit jeweils 200.000,00 € Teil des Investitionsprogramms.

 

Neben allen hier aufgelisteten Einzelmaßnahmen, die in Planung sind, werden der Wirtschaftswegebau und andere kurzfristige Investitionen den Haushalt belasten.

 

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister