Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.6 "Erweiterung Baugebiet Holthöchte"
Vorlage
BER/049/2012
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Gemeinde Berge plant im Gemeindeteil Grafeld in Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Hölthöchte“ (Bebauungsplan Nr. 5 – „Nördlich des Schulweges“) insgesamt 30 Bauplätze mit einer Größe von rund 750 – 1.100 qm auszuweisen, da entsprechende Interessenabfragen ergeben haben, dass für derzeit ca. 50 % der Plätze auch potenzielle Kunden vorhanden sind.

Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und bestehender Erwerbsmöglichkeiten ist eine Erweiterung des vorhandenen Baugebietes in westlicher und nördlicher Richtung angedacht, wodurch die vorhandene Siedlungsstruktur erweitert und das Ortsbild insgesamt abgerundet wird, ohne das eine weitere Zersiedlung eintritt.

Es ist angedacht, mit der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, wobei die VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück auch die Kosten für die Aufstellung des Bebauungs- und der Änderung des Flächennutzungsplanes übernimmt.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitgleich durch die Samtgemeinde Fürstenau durchgeführt.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

-       Planentwurf


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 6 „Erweiterung Baugebiet Holthöchte“ wird gem. § 1 Abs. 3 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2.       Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die erforderlichen Planungskosten sind im Haushalt 2013 entsprechende Mittel bereitzustellen, wobei in gleicher Höhe Einnahmen durch die Kostenerstattung der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück zu berücksichtigen sind.