Betreff
Krippenplatzversorgung in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 4/010/2012
Art
Tischvorlage Fürstenau

Das SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - wurde durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 10.12.2008 geändert. Nach dem ab 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 Abs. 2 hat ein Kind ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, also die Ein- und Zweijährigen, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

 

In der Samtgemeinde Fürstenau ergeben sich derzeit folgende Versorgungsquoten in Tageseinrichtungen:

 

Gemeinde Berge

Kindergartenjahr:

2012/13

2013/14

2014/15

Bevölkerungsprognose:

0-jährige

31

31

31

1-jährige

31

31

31

2-jährige

34

33

32

Alter 1-2 Jahre Gesamt:

65

64

63

Anzahl Krippenplätze

15

15

15

Versorgungsquote

23,08 %

23,44 %

23,81 %

Bedarf nach gemeindebezogener Prognose 2012

(Landkreis Osnabrück, April 2012)

13

13

13

 

Handlungsbedarf: Die Einrichtung von 15 Krippenplätzen ist derzeit bedarfsgerecht.

 

Gemeinde Bippen

Kindergartenjahr:

2012/13

2013/14

2014/15

Bevölkerungsprognose:

0-jährige

33

33

33

1-jährige

31

31

33

2-jährige

30

29

31

Alter 1-2 Jahre Gesamt:

61

60

64

Anzahl Krippenplätze

15

15

15

Versorgungsquote

24,59 %

25,00 %

23,44 %

Bedarf nach gemeindebezogener Prognose 2012

(Landkreis Osnabrück, April 2012)

23

23

24

 

Handlungsbedarf: Zukünftig frei werdende Kindergartenplätze könnten in Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren umgewandelt werden. Eine Bedarfsabdeckung erfolgt über Tagespflegeplätze.

 

Stadt Fürstenau

Kindergartenjahr:

2012/13

2013/14

2014/15

Bevölkerungsprognose:

0-jährige

80

80

80

1-jährige

82

82

82

2-jährige

81

84

83

Alter 1-2 Jahre Gesamt:

163

166

165

Anzahl Krippenplätze

15

30*

30*

Versorgungsquote

9,20 %

18,07 %

18,18 %

Bedarf nach gemeindebezogener Prognose 2012

(Landkreis Osnabrück, April 2012)

16

17

16

 

(* bei Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe)

 

Handlungsbedarf:

 

Dem Plan des Landkreises Osnabrück zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für 2012 ist für den Stadtteil Fürstenau zu entnehmen, dass durch die Einrichtung einer Krippengruppe (15 Plätze) im Ev. Kindergarten St. Georg ein bedarfsgerechtes Angebot für unter 3-Jährige vorhanden sein wird. Dabei geht die Planung jedoch bereits bei recht niedrigen Bedarfsquoten von einer vollständigen Belegung der Krippengruppe und einem geringen Fehlbedarf an Krippenplätzen aus. Sobald sich die tatsächlichen Betreuungsbedarfe für unter 3-Jährige in der Stadt Fürstenau erhöhen würden, könnte es zu einem entsprechend höheren Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige kommen. Auch der Überhang im Kindergartenbereich wird laut Planung in den nächsten Jahren nicht zurückgehen, so dass hier keine Kapazitäten für Betreuungsplätze für 0 – 2 jährige Kinder frei werden. Die tatsächliche Vollbelegung der Krippenplätze und die Einschätzung der Träger der Kindertagesstätten zeigen einen über die vorsichtige Schätzung des Landkreises hinausgehenden Bedarf an Krippenplätzen, so dass eine zweite Krippengruppe in Fürstenau eingerichtet werden sollte. Durch die Einrichtung der zweiten Gruppe sollte ein bedarfsgerechtes Angebot für unter Dreijährige vorhanden sein. Weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen, insbesondere da ein gutes Tagespflegeangebot vorhanden ist. Auch die Auswirkung des Betreuungsgeldes kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

Aufgrund erster Sondierungsgespräche hat der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Katharina in seiner Sitzung vom 14.11.2012 seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft einer Krippengruppe erklärt. Da räumliche Kapazitäten im Bereich der Stadt Fürstenau nicht vorhanden sind, wäre ein Krippenneubau bzw. eine räumliche Erweiterung des Kath. Kindergartens Fürstenau durchzuführen. Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT II) beträgt die Förderung für die Einrichtung von Krippenplätzen 7.700 € je Krippenplatz, mithin 115.500 € für eine Krippe mit 15 Betreuungsplätzen.


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde stimmt der Einrichtung einer Krippengruppe am Kath. Kindergarten und der Übertragung der Trägerschaft auf die Kath. Kirchengemeinde St. Katharina grundsätzlich zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kath. Kirchengemeinde ein Baukonzept abzustimmen und den Investitionsbedarf zu ermitteln.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Baukostenschätzung zu ermitteln. Die jährlichen Betriebskosten einer Krippengruppe  werden auf 70.000 € geschätzt.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I