Das SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - wurde durch das
Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 10.12.2008 geändert. Nach dem ab 01.08.2013
in Kraft tretenden § 24 Abs. 2 hat ein Kind ab dem vollendeten ersten bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr, also die Ein- und Zweijährigen, Anspruch auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege.
In der Samtgemeinde Fürstenau ergeben sich derzeit folgende
Versorgungsquoten in Tageseinrichtungen:
Gemeinde Berge
Kindergartenjahr: |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
Bevölkerungsprognose: |
|||
0-jährige |
31 |
31 |
31 |
1-jährige |
31 |
31 |
31 |
2-jährige |
34 |
33 |
32 |
Alter 1-2 Jahre
Gesamt: |
65 |
64 |
63 |
Anzahl
Krippenplätze |
15 |
15 |
15 |
Versorgungsquote |
23,08 % |
23,44 % |
23,81 % |
Bedarf nach gemeindebezogener Prognose 2012 (Landkreis Osnabrück, April 2012) |
13 |
13 |
13 |
Handlungsbedarf: Die
Einrichtung von 15 Krippenplätzen ist derzeit bedarfsgerecht.
Gemeinde Bippen
Kindergartenjahr: |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
Bevölkerungsprognose: |
|||
0-jährige |
33 |
33 |
33 |
1-jährige |
31 |
31 |
33 |
2-jährige |
30 |
29 |
31 |
Alter 1-2 Jahre
Gesamt: |
61 |
60 |
64 |
Anzahl
Krippenplätze |
15 |
15 |
15 |
Versorgungsquote |
24,59 % |
25,00 % |
23,44 % |
Bedarf nach gemeindebezogener Prognose 2012 (Landkreis Osnabrück, April 2012) |
23 |
23 |
24 |
Handlungsbedarf:
Zukünftig frei werdende Kindergartenplätze könnten in Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren umgewandelt werden. Eine Bedarfsabdeckung
erfolgt über Tagespflegeplätze.
Stadt Fürstenau
Kindergartenjahr: |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
Bevölkerungsprognose: |
|||
0-jährige |
80 |
80 |
80 |
1-jährige |
82 |
82 |
82 |
2-jährige |
81 |
84 |
83 |
Alter 1-2 Jahre
Gesamt: |
163 |
166 |
165 |
Anzahl
Krippenplätze |
15 |
30* |
30* |
Versorgungsquote |
9,20 % |
18,07 % |
18,18 % |
Bedarf nach gemeindebezogener Prognose 2012 (Landkreis Osnabrück, April 2012) |
16 |
17 |
16 |
(* bei Einrichtung einer
zusätzlichen Krippengruppe)
Handlungsbedarf:
Dem Plan des Landkreises Osnabrück zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für 2012 ist für den Stadtteil
Fürstenau zu entnehmen, dass durch die Einrichtung einer Krippengruppe (15
Plätze) im Ev. Kindergarten St. Georg ein bedarfsgerechtes Angebot für unter
3-Jährige vorhanden sein wird. Dabei geht die Planung jedoch bereits bei recht
niedrigen Bedarfsquoten von einer vollständigen Belegung der Krippengruppe und
einem geringen Fehlbedarf an Krippenplätzen aus. Sobald sich die tatsächlichen
Betreuungsbedarfe für unter 3-Jährige in der Stadt Fürstenau erhöhen würden,
könnte es zu einem entsprechend höheren Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für
unter 3-Jährige kommen. Auch der Überhang im Kindergartenbereich wird laut
Planung in den nächsten Jahren nicht zurückgehen, so dass hier keine
Kapazitäten für Betreuungsplätze für 0 – 2 jährige Kinder frei werden. Die
tatsächliche Vollbelegung der Krippenplätze und die Einschätzung der Träger der
Kindertagesstätten zeigen einen über die vorsichtige Schätzung des Landkreises
hinausgehenden Bedarf an Krippenplätzen, so dass eine zweite Krippengruppe in
Fürstenau eingerichtet werden sollte. Durch die Einrichtung der zweiten Gruppe
sollte ein bedarfsgerechtes Angebot für unter Dreijährige vorhanden sein.
Weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen, insbesondere da ein gutes
Tagespflegeangebot vorhanden ist. Auch die Auswirkung des Betreuungsgeldes kann
derzeit nicht eingeschätzt werden.
Aufgrund erster Sondierungsgespräche hat der Kirchenvorstand der Kath.
Kirchengemeinde St. Katharina in seiner Sitzung vom 14.11.2012 seine
grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft einer Krippengruppe
erklärt. Da räumliche Kapazitäten im Bereich der Stadt Fürstenau nicht
vorhanden sind, wäre ein Krippenneubau bzw. eine räumliche Erweiterung des
Kath. Kindergartens Fürstenau durchzuführen. Nach der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter
drei Jahren (RAT II) beträgt die Förderung für die Einrichtung von
Krippenplätzen 7.700 € je Krippenplatz, mithin 115.500 € für eine Krippe mit 15
Betreuungsplätzen.
(Wagener) |
|
(Selter) |
Fachdienst II |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde stimmt der Einrichtung einer Krippengruppe am Kath. Kindergarten und der Übertragung der Trägerschaft auf die Kath. Kirchengemeinde St. Katharina grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kath. Kirchengemeinde ein Baukonzept abzustimmen und den Investitionsbedarf zu ermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Baukostenschätzung zu ermitteln. Die jährlichen Betriebskosten einer Krippengruppe werden auf 70.000 € geschätzt.
(Ahrend)
Fachdienst I