Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 bei der Stadt Fürstenau vorgelegt. Die Fraktionsvorsitzenden, der Bürgermeister und der Vorsitzende des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses haben je ein Exemplar erhalten.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.
Der Jahresabschlussbericht 2010, die Kurzfassung des Prüfberichtes und die Schlussfeststellung sind als Anlage beigefügt. Weitere Ausführungen werden von der Verwaltung in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.
(Richter) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2010 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Stadtdirektor für den Jahresabschluss 2010 Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I