Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 15.03.2012 beraten und zurückgestellt, um eine konkrete Stellenbeschreibung zu erstellen.
Der Landkreis Osnabrück hat im Mai dieses Jahres das Förderprogramm „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung Landkreis Osnabrück“ aufgelegt. Damit sollen gezielt die Ortskerne gestärkt werden. Mögliche Förderziele sind die Beseitigung von Leerständen, Gestaltung der Ortskerne und Behandlung von Schlüsselimmobilien. Fördervoraussetzung ist eine private Beteiligung an der Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt dann im Verhältnis 30% Kommune, 30% private Finanzierung, 40% Förderung aus dem Zukunftsfonds. Die Mindestfördersumme soll 5.000 € bei einem Gesamtfördervolumen von 90.000 € nicht unterschreiten. Aufgrund der kurzen Bewerbungsfrist bis zum 05.06.2012 wurde zusammen mit der Werbegemeinschaft ein Maßnahmenbündel entwickelt und ein Förderantrag gestellt. In diesem Zusammenhang, wurden die Aufgaben des „City-Managers“ konkretisiert.
Das
Gesamtkonzept beinhaltet ein integriertes Maßnahmenpaket mit den Schwerpunkten
auf Vereinheitlichung des Außenauftritts, Steuerung des ruhenden und fließenden
Verkehrs, Steigerung der Aufenthaltsqualität mit folgenden Teilprojekten:
(1)
Fortführung der Initiativen aus dem QIN-Projekt, also Gestaltung und
Organisation der Leerstände zur Förderung des Neubesatzes und Vermeidung eines "störenden" Eindrucks
- Gestaltung
der vorhandenen Leerstände
-
Erstellung einheitlicher Exposés
- Organisationsentwicklung
einschließlich der Erstellung von Gestaltungskonzepten
- Moderation
zwischen Akteuren und Grundstückseigentümern
(2)
Erneuerung und Sanierung des Stadtmobiliars
- Neugestaltung
und Modernisierung der Sitzmöglichkeiten
- Sanierung
der Mülleimer
- Kontrolle
auf Notwendigkeit und Sanierung bestehen bleibenden Poller
(3)
Überarbeitung des Verkehrskonzeptes für den Stadtkern, insbesondere zur Steuerung des
als problematisch empfundenen ruhenden Verkehrs
- Konzepterstellung
und Moderation zwischen Stadt und Kaufmannschaft/
Gewerbetreibenden
- Erneuerung
der Beschilderung zur Innenstadt
- Öffentlichkeitsarbeit
und Umsetzungsbegleitung
(4)
Gestaltung des Parkplatzes am Hohen Tor als besondere Maßnahme des Teilprojekts
3
- Umgestaltung
und Beschilderung in Umsetzung des Verkehrskonzeptes; der Parkplatz am
Hohen Tor birgt aufgrund seiner Lage
in Verlängerung der Großen Straße ein besonderes
Potenzial zur Steuerung des ruhenden
Verkehrs insbesondere für Langzeitparker
(5)
Umgestaltung "störender" Situationen an privaten
Grundstücken und Gebäuden
- Moderation
zwischen Stadt und Werbegemeinschaft einerseits und
Grundstückseigentümern andererseits
- "Anschubförderung" zur Umsetzung
Insbesondere also die Punkte 1 und 5 sowie unterstützende
Tätigkeiten bei den Punkten 2 bis 4 sind Aufgaben des City-Managers. Die Stadt
und die Werbegemeinschaft haben im Rahmen der Haushaltsplanung für 2012 jeweils
2.500 € für gemeinsame Maßnahmen (City-Manager) bereit gestellt. Dieser Betrag
wird zusammen mit der beantragten Förderung als zunächst ausreichend angesehen,
um die oben beschriebenen Maßnahmen anzugehen. Um die Mindestfördersumme zu
erreichen, sollten nach Projektantrag im Rahmen der Haushalts- bzw. Etatberatungen für 2013 zudem
jeweils weitere 1.250 € bereitgestellt werden,
so dass für den Projektzeitraum des Förderantrags von 12 Monaten insgesamt
12.500 € einschließlich einer Förderung in Höhe von 5.000 € bereitgestellt werden.
Unter 11 Förderanträgen wurde das Projekt der Stadt und Werbegemeinschaft Fürstenau angesichts der Anzahl der eingegangenen Anträge und des damit verbundenen Fördervolumens bei einer Fördersumme von insgesamt ca. 90.000 € mit einem Förderbetrag von 2.400 € berücksichtigt.
(Wagener) |
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(Ahrend) |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor In Vertretung |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung“ definierten Aufgaben zusammen mit der Werbegemeinschaft umzusetzen. Sofern hierzu externe Hilfe notwendig ist, ist ein entsprechender Besetzungs- oder Vergabevorschlag zu machen.
Im
Wirtschaftsförderungs-Sachkonto 427101 sind in 2013 Haushaltsmittel in Höhe von
1.300 Euro für den im Rahmen des Programmantrags erstellten Maßnahmenkatalog
einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen:
Neben den beim Wirtschaftsförderungs-Sachkonto 427101 eingeplanten
Haushaltsmitteln in Höhe von 2.500 Euro wurden Fördermittel in Höhe von 2.400
Euro bewilligt.
(Ahrend)
Fachdienst I