Betreff
Einstellung eines Citymanagers
Vorlage
FG 80/017/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 15.03.2012 beraten und zurückgestellt, um eine konkrete Stellenbeschreibung zu erstellen.

 

Der Landkreis Osnabrück hat im Mai dieses Jahres das Förderprogramm „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung Landkreis Osnabrück“ aufgelegt. Damit sollen gezielt die Ortskerne gestärkt werden. Mögliche Förderziele sind die Beseitigung von Leerständen, Gestaltung der Ortskerne und Behandlung von Schlüsselimmobilien. Fördervoraussetzung ist eine private Beteiligung an der Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt dann im Verhältnis 30% Kommune, 30% private Finanzierung, 40% Förderung aus dem Zukunftsfonds. Die Mindestfördersumme soll 5.000 € bei einem Gesamtfördervolumen von 90.000 € nicht unterschreiten. Aufgrund der kurzen Bewerbungsfrist bis zum 05.06.2012 wurde zusammen mit der Werbegemeinschaft ein Maßnahmenbündel entwickelt und ein Förderantrag gestellt. In diesem Zusammenhang, wurden die Aufgaben des „City-Managers“ konkretisiert.

 

Das Gesamtkonzept beinhaltet ein integriertes Maßnahmenpaket mit den Schwerpunkten auf Vereinheitlichung des Außenauftritts, Steuerung des ruhenden und fließenden Verkehrs, Steigerung der Aufenthaltsqualität mit folgenden Teilprojekten:

 

(1) Fortführung der Initiativen aus dem QIN-Projekt, also Gestaltung und Organisation der Leerstände zur Förderung des Neubesatzes und Vermeidung eines "störenden" Eindrucks

- Gestaltung der vorhandenen Leerstände

- Erstellung einheitlicher Exposés

- Organisationsentwicklung einschließlich der Erstellung von Gestaltungskonzepten

- Moderation zwischen Akteuren und Grundstückseigentümern

 

(2) Erneuerung und Sanierung des Stadtmobiliars

- Neugestaltung und Modernisierung der Sitzmöglichkeiten

- Sanierung der Mülleimer

- Kontrolle auf Notwendigkeit und Sanierung bestehen bleibenden Poller

 

(3) Überarbeitung des Verkehrskonzeptes für den Stadtkern, insbesondere zur Steuerung des als problematisch empfundenen ruhenden Verkehrs

- Konzepterstellung und Moderation zwischen Stadt und Kaufmannschaft/

  Gewerbetreibenden

- Erneuerung der Beschilderung zur Innenstadt

- Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzungsbegleitung

 

(4) Gestaltung des Parkplatzes am Hohen Tor als besondere Maßnahme des Teilprojekts 3

- Umgestaltung und Beschilderung in Umsetzung des Verkehrskonzeptes; der Parkplatz am
   Hohen Tor birgt aufgrund seiner Lage in Verlängerung der Großen Straße ein besonderes
   Potenzial zur Steuerung des ruhenden Verkehrs insbesondere für Langzeitparker

 

(5) Umgestaltung "störender" Situationen an privaten Grundstücken und Gebäuden

- Moderation zwischen Stadt und Werbegemeinschaft einerseits und

  Grundstückseigentümern andererseits

- "Anschubförderung" zur Umsetzung

 

Insbesondere also die Punkte 1 und 5 sowie unterstützende Tätigkeiten bei den Punkten 2 bis 4 sind Aufgaben des City-Managers. Die Stadt und die Werbegemeinschaft haben im Rahmen der Haushaltsplanung für 2012 jeweils 2.500 € für gemeinsame Maßnahmen (City-Manager) bereit gestellt. Dieser Betrag wird zusammen mit der beantragten Förderung als zunächst ausreichend angesehen, um die oben beschriebenen Maßnahmen anzugehen. Um die Mindestfördersumme zu erreichen, sollten nach Projektantrag im Rahmen der Haushalts- bzw. Etatberatungen für 2013 zudem jeweils weitere 1.250 € bereitgestellt werden, so dass für den Projektzeitraum des Förderantrags von 12 Monaten insgesamt 12.500 € einschließlich einer Förderung in Höhe von 5.000 € bereitgestellt werden.

 

Unter 11 Förderanträgen wurde das Projekt der Stadt und Werbegemeinschaft Fürstenau angesichts der Anzahl der eingegangenen Anträge und des damit verbundenen Fördervolumens bei einer Fördersumme von insgesamt ca. 90.000 € mit einem Förderbetrag von 2.400 € berücksichtigt.


 

(Wagener)

 

(Ahrend)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

In Vertretung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung“ definierten Aufgaben zusammen mit der Werbegemeinschaft umzusetzen. Sofern hierzu externe Hilfe notwendig ist, ist ein entsprechender Besetzungs- oder Vergabevorschlag zu machen.

 

Im Wirtschaftsförderungs-Sachkonto 427101 sind in 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 1.300 Euro für den im Rahmen des Programmantrags erstellten Maßnahmenkatalog einzuplanen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Neben den beim Wirtschaftsförderungs-Sachkonto 427101 eingeplanten Haushaltsmitteln in Höhe von 2.500 Euro wurden Fördermittel in Höhe von 2.400 Euro bewilligt.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I