Betreff
Antrag der Grundschule Fürstenau auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2013/14
Vorlage
FG 40/023/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bereits seit längerer Zeit gibt es Überlegungen an der Grundschule Fürstenau ein Ganztagsangebot aufzubauen. Das Erfordernis wird insbesondere durch die zunehmende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Tagespflege deutlich.

 

In einer ersten unverbindlichen Elternbefragung im Sommer 2011 bekundeten die Eltern der Grundschul- und Kindergartenkinder ein deutliches Interesse an einem solchen Ganztagsangebot.

Daraufhin wurde eine Planungsgruppe aus Eltern, Lehrkräften und einer Vertreterin des Schulträgers gebildet. Diese Planungsgruppe befasste sich eingehend mit dem Thema Ganztagsschule. Insbesondere fanden zwei Hospitationen an Ganztags-Grundschulen in Meppen und Quakenbrück statt.  

 

Nach einer zweiten Elternbefragung im September 2012 konkretisierten sich die Wünsche der Eltern. Rund 70 Familien würden das Ganztagsangebot mit den verschiedenen Komponenten wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Teilnahme an einer AG in Anspruch nehmen. Das Ergebnis dieser Elternbefragung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Schulvorstand der Grundschule Fürstenau hat in seiner Sitzung am 08.10.2012 den Beschluss gefasst, die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2013/14 für alle SchülerInnen an vier Nachmittagen pro Schulwoche an dieser Schule zu beantragen. Dieser Beschluss wurde in der Gesamtkonferenz am 17.10.2012 bestätigt.

 

Bei offenen Ganztagsschulen machen die Schulen ihren SchülerInnen an mindestens drei Tagen pro Schulwoche ein ganztägiges Angebot. Nach dem Unterricht am Vormittag soll die Schule ein Mittagessen bereitstellen. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Kosten für das Essen sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu tragen. Evtl. ist eine Bezuschussung im Rahmen der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich. Im Anschluss an die Mittagspause werden verschiedene Nachmittagsangebote (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Angebote zur Freizeitgestaltung) vorgehalten.

Die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule ist freiwillig.

 

Für die Grundschulen in Niedersachsen besteht zurzeit nur die Möglichkeit ein offenes Ganztagsangebot vorzuhalten. Andere Ganztagsformen werden von der Landesschulbehörde nicht genehmigt.

 

Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2013/14 muss bis zum 01.12.2012 bei der Landesschulbehörde vorliegen.

 

Die Organisation der Mittagsverpflegung obliegt ebenso wie die Bereitstellung der notwendigen Einrichtung dem Schulträger.

Das Land Niedersachsen übernimmt die Personalkosten, sodass der Grundschule Fürstenau nach derzeitigem Stand 15 Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Diese können kapitalisiert werden, sodass  27.345 € pro Jahr verwandt werden können.

 

Frau Baldauf, Schulleiterin der Grundschule Fürstenau, wird in der Sitzung des Schulausschusses das Konzept zur offenen Ganztagsschule an der Grundschule Fürstenau vorstellen. Das „Pädagogische Konzept der Ganztagsschule in der Grundschule Fürstenau“ ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


 

 

(Klausing)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt dem Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagstagsschule an der Grundschule Fürstenau ab dem Schuljahr 2013/14 zu.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2013 in der nächsten Sitzung des Schulausschusses im Januar 2013 erläutert.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I