Betreff
Inklusion
Vorlage
FG 40/022/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Artikel 24 der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen ist die Zielsetzung verbunden, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung und Teilhabe zu sichern.

 

Im März 2012 hat der Niedersächsische Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen, die inklusive Schule zum Beginn des Schuljahres 2013/14 in den Schuljahrgängen 1 und 5 einzuführen. Die inklusive Schule wächst dann Jahr für Jahr in die höheren Jahrgänge auf.

 

Herr Norbert Szczepanek, Nds. Landesschulbehörde –Regionalabteilung Osnabrück-, wird in der Sitzung zum Thema „Inklusion“ informieren.


 

 

(Klausing)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I