Betreff
Gründungszuschuss und laufender Zuschuss an die Kapelle der Feuerwehr Fürstenau
Vorlage
FG 40/020/2012
Art
Tischvorlage Fürstenau

Die Freiwillige Feuerwehr Fürstenau hat seit geraumer Zeit eine Musikkapelle. Mit anliegendem Schreiben vom 24.09.2012 bittet sie um einen Gründungs- und Unterhaltszuschuss, um Instrumente, Notensätze und Bekleidung kaufen zu können.

 

Im Haushaltsjahr 2012 sind folgende Zuschussbeträge an Musikvereine und Kapellen eingeplant:

 

Kolpingkapelle Schwagstorf                                                            1.080,00 €

Jugendspielmannszug Settrup                                                           693,00 €

Stadtkapelle Fürstenau                                                                      693,00 €

 

Da die Stadtkapelle Fürstenau sich im Laufe des Jahres 2012 aufgelöst hat, entfällt diese Zuschusszahlung ab dem Haushaltsjahr 2012, so dass dieser als Gründungszuschuss für die Kapelle der Feuerwehr Fürstenau eingeplant werden könnte. Ab dem Haushaltsjahr 2013 wäre dann ein laufender Zuschuss zu zahlen.

 

Die Kapelle der Feuerwehr Fürstenau hat rd. 20 aktive Mitglieder, die Kolpingkapelle Schwagstorf rd. 60 und der Jugendspielmannszug rd. 20 aktive Mitglieder.

Folglich sollte für die Kapelle der Feuerwehr Fürstenau ein Zuschuss in gleicher Höhe wie für den Spielmannszug Settrup bewilligt werden.

 

 


 

(Klausing)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

An die Kapelle der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau wird ab dem Haushaltsjahr 2013 ein laufender Zuschuss in Höhe von 693,00 € jährlich gezahlt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung.

Im Haushaltsjahr 2013 ist der Zuschussbetrag im Produkthaushalt für das Produkt 262.10 Musikpflege einzuplanen.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I