Betreff
Anschaffungen für die Skateranlage in Bippen
Vorlage
BIP/072/2012
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Gemeinde Bippen hat im Einvernehmen mit der Samtgemeinde Fürstenau und dem Bippener Sportclub die mobile Skateranlage aufgebaut. Diese Skateranlage steht seit dem Sommer 2011 an dem Standort. In den glatten, schneereichen Wintermonaten wurde die Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen abgebaut und im Sommer 2012 befristet bei der Roten Schule für die Fürstenauer Kinder und Jugendlichen aufgebaut. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Nutzung dieser Anlage von den Kindern und Jugendlichen sehr, sehr gut angenommen wird und auch der Umgang mit der Anlage sehr gut verläuft und es zu keinen Schäden oder auch Ansätzen von Vandalismus im gesamten Nutzungszeitraum gekommen ist. Damit haben sich die an der einen oder anderen Stelle geäußerten Befürchtungen des kleinräumigen Vandalismus glücklicherweise nicht bestätigt. Vielmehr ist vom Grundsatz her festzustellen, dass die Jugendlichen fach- und sachgerecht mit der Anlage umgehen und regelmäßige gemeindliche Kontrollen auch sicherstellen, dass es rundherum ordentlich aussieht. Aus der Anwohnerschaft ist in zwei / drei Fällen Kritik über eine zu hohe Lärmbelästigung durch die Anlage erfolgt, gleiches wurde von einigen Anliegern auch in der letzten Ratssitzung vehement vertreten. Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Anlage für Jugendliche an einem speziell für diese Zwecke „Sport, Freizeit, Schule“ vorgesehenen Standort handelt und das Nutzerverhalten der Jugendlichen objektiv betrachtet ausgesprochen gut ist, soll diese Fläche auch weiterhin genutzt werden. Bei den von mir im letzten Jahr in aller Regelmäßigkeit durchgeführten Kontrollgängen und auch durch die Beobachtung von jugendlichen Spielen, ist festzustellen, dass die mobile Skateranlage hinsichtlich ihrer Baukonstruktion so ausgelegt ist, dass bei intensiver Nutzung doch erheblich Lärm entsteht. Dies ist durch drei zentrale Faktoren bedingt:

  1. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine mobile Skateranlage handelt, schlagen die Metallkanten bei jeder Auffahrt lautstark auf das Pflaster.
  2. Beim Aufspringen auf die Plattform und Landen mit dem Skateboard entsteht ein lauter Krach.
  3. Aufgrund der Mobilität und Destabilität der Anlage ist diese an keiner Stelle schallgedämpft oder schallgeschützt, so dass vermeidbarer Lärm entsteht.

Die mobile Anlage soll daher durch zwei feste Elemente ersetzt werden, die mit dem Boden verschraubt werden und die gleichzeitig innen gedämmt sind, so dass die Schallemissionen, die bei der Nutzung der Anlage entstehen, erheblich reduziert werden. Mit einer solchen Maßnahme kann auch dem Anliegen der Anwohner in angemessener Form Rechnung getragen werden.

Eine solche Anlage kostet entsprechend der katalogisierten Preise 6.000 €. Bereits jetzt sind Förderanträge gestellt worden, die Jugendlichen haben Geld gesammelt und weitere Sponsoren sind bereit und auch in der Lage, eine neue schallisolierte Skateranlage zu sponsern. Insgesamt liegen bereits Zusagen in einer Größenordnung von 2.500 € vor und es gibt noch weitere Signale zur Unterstützung für die Jugendlichen zum Aufbau einer solchen Anlage.

 

Aus den hier skizzierten Gründen der jugendpolitisch zwingenden Notwendigkeit, für die Jugendlichen und Kinder in der Gemeinde, etwas zu tun und auch um die Emissionen zu minimieren, wird daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde Bippen sich ebenfalls mit 3.000 € an der Anschaffung einer DIN-genormten Skateranlage beteiligt.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde stellt für die Erneuerung einer lärmminimierten Skateranlage einen Betrag von 3.000 € zzgl. der eingeworbenen Spenden- und Fördermittel bereit.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel in Höhe von 3.000 € sind ggf. über- oder außerplanmäßig bereit zu stellen.