Die als Anlagen zum § 2 Abs. 1 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau vom 18.12.1973 aufgeführten Verzeichnisse über öffentliche Straßen und Wege, für die die Samtgemeinde Fürstenau die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung betreibt, wurden letztmalig durch die IX. Änderungssatzung vom 10.07.1997 (in Kraft ab 01. August 1997) ergänzt.
Aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Straßenbaumaßnahmen und einer Überprüfung vor Ort, ist über eine Änderung der Anlagen zu beraten.
Nach Rücksprache mit den Mitgliedsgemeinden werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
Stadt Fürstenau
Folgende Straßen bzw. Straßenteile sind neu aufzunehmen:
- Bürgerschützenstraße (von der Abzweigung Dalumer Straße einschl. Busbahnhof IGS bis zur Abzweigung Schorfteichstraße)
- Ettenfelder Straße (von der Abzweigung Frommeyerstraße bis einschl. Grundstücke Ettenfelder Str. 43 bzw. Ettenfelder Str. 80)
- Frommeyerstraße (bisher nur bis Haus-Nr. 23, neu: kompletter Straßenzug)
- Hildemannstraße
- Koppelstraße (bisher nur bis Haus-Nr. 35, neu: kompletter Straßenzug)
- Lengericher Weg (von der Konrad-Adenauer-Straße bis zur Abzweigung Stresemannstraße Straßenende bzw. südlich einschl. Grundstück Lengericher Weg 21)
- Lisztstraße (von der Abzweigung Wagnerstraße bis einschl. Grundstücke Lisztstr. 9 und Lisztstr. 10)
- von-der-Haar-Straße (bisher nur bis Haus-Nr. 10, neu: kompletter Straßenzug)
- Werner-von-Siemens-Straße (von der Abzweigung Neuenkirchener Damm bis einschl.
Wendehammer vor den Grundstücken Flur 6 Flurstücke 439 und 440/1)
Gemeinde Berge
Auf Vorschlag der Gemeinde Berge sind folgende Straßen zu
streichen:
- Am Boll
- Am Elskenberg (von der Hauptstraße bis zur Kreuzung Kirchweg/Tannenweg und von der Abzweigung Asterfeldstraße bis zur Einmündung Fienenmoorweg)
- Am Osterberg
- Birkenweg
- Bramweg
- Fienenmoorweg (bis zur Abzweigung Schwedenstraße)
- Kampstraße
- Tempelstraße
- Römerschanze
- Schienenweg (von Abzweigung Bippener Straße bis Flur 5, Flurstück 119/4, in Höhe der Abzweigung Flur 5, Flurstück 312/2)
- Am Sonnenkamp
Aufgrund des Neubaus des Busbahnhofes ist folgende Straße
zu ändern:
- Am Sonnenberg (bisher: vom Abzweig Schulstraße bis einschl. HRS; neu: von der Abzweigung Antener Straße bis einschl. Oberschule Am Sonnenberg und von der Abzweigung Hauptstraße bis einschl. Busbahnhof)
Gemeinde Bippen
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Bippen ist nach
abgeschlossenem Ausbau folgende Straße ist zu ändern:
- Ankumer Straße (bisher: bis zur Einmündung Restruper Straße, neu: bis zur Einmündung Kreisel)
Der Entwurf der X. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
(Richter) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachgebiet 20 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte X. Änderungssatzung
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen reduziert sich im Bereich der
Samtgemeinde die zu reinigende Straßenlänge. Die Mindereinnahmen bei den
Gebühren werden durch die Minderausgaben bei den Kosten für die Straßenreinigung
kompensiert.
(Ahrend)
Fachdienst I