Betreff
Generalverkehrsplan der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 6/029/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Auf der Grundlage des im Jahre 2007/2008 erstellten Generalverkehrsplanes wurde der Ausbau der Gemeindestraße „Am Pottebruch“ (einschließlich des Schwarzen Weges) für das Mehrjahresprogramm in Bezug auf die Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden entsprechend des Entflechtungsgesetzes vom 05.09.2006 bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg angemeldet. Mit Bescheid vom 02.07.2008 ist die Maßnahme in das Mehrjahresprogramm aufgenommen worden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wurde mit der Aufnahme nicht begründet. Bis heute ist eine Förderung nicht erfolgt.

 

Der Verkehrsplan stellt das abgestufte Straßennetz bestehend aus den Gemeindestraßen und den klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) dar. Gefördert werden nur verkehrswichtige innerörtliche Straßen, die eine Verbindung zu den klassifizierten Straßen nachweisen können. Daher war das Teilstück von der L 72 über die Pottebruchstraße und den Schwarzen Weg bis zur B 214 anzumelden. Anlieger- und Erschließungsstraßen werden nicht gefördert. Aus den Finanzhilfen des Bundes können bis zu 75 % zur Verfügung gestellt werden. Anliegerbeiträge sind von den zuwendungsfähigen Kosten abzuziehen. Zu den verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen gehören die Große-, Burg- und Bahnhofstraße, Konrad-Adenauer-Straße, Pottebruch/Schwarzer Weg, Wegemühlenweg/Antener Straße, Berger Damm, Schorfteichstraße, An den Schanzen, Koppelstraße und Lengericher Weg.

 

Mit dem Ausbau des Fürstenauer Grabens im Jahre 2009 im Bereich des Schwarzen Weges wurden hinsichtlich des geforderten Mindestausbauprofils mit 2,50 m Rad- und Gehweg und 5,50 m Fahrbahn Tatsachen geschaffen, die zu einer Überprüfung der Querprofile anhand der Katastergrenzen und der Örtlichkeit führten.

 

Aus den neuen Schnitten ist ersichtlich, dass bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m der Fahrbahnrand teilweise bis in die Böschung des Grabens ragt. Unter Berücksichtigung eines erforderlichen Bankettstreifens (in der Regel Mindestmaß 1,00 m) müsste der Graben verlegt werden, um das Mindestmaß von 5,50 m Straßenbreite zu gewährleisten. Das ist aus finanziellen und fördertechnischen Gründen nicht möglich. Nach Prüfung der geänderten Querprofile durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilte diese mit Schreiben vom 22.03.2012 mit, dass die Straßenbreite das Mindestmaß von 5,50 m nicht mehr erreicht und damit die Förderfähigkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben ist.

 

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass eine Förderung dieses Vorhabens in absehbarer Zeit ohnehin nicht hätte erfolgen können, da die Priorität gegenüber anderer Maßnahmen sehr gering ist und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei Weitem nicht ausreichen, um alle Vorhaben entsprechend zu fördern.

 

Es ist offensichtlich, dass sich die Straße Am Pottebruch und der Schwarze Weg in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Bei einem Ausbau dieser Straßen wäre der Schwarze Weg von der B 214 bis zum Grundstück Schwarzer Weg 35 nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) abzurechnen. Für das Teilstück westlich des Grundstücks Schwarzer Weg 35 bis zur Einmündung der Straße Am Pottebruch in die L 72 wären Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die Teileinrichtungen Gehweg und Entwässerung und Beiträge nach NKAG für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Beleuchtung zu erheben.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, vor Ausbau der Straßen zunächst den Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet „Am Bahnhofsplatz“ abzuwarten. Für die Maßnahmen wurden durch das Ingenieurbüro Peter Hunold Anfang 2008 Kosten in Höhe von 620.800,00 € ermittelt. Bei geschätzten Anliegerbeiträgen von ca. 300.000,-- € sind ca. 300.000,-- € von der Stadt zu finanzieren. Es ist noch zu prüfen, ob es möglich ist, die Maßnahme über Ansparbeträge sicherzustellen.

 

Des Weiteren wird empfohlen, auf der Grundlage des Generalverkehrsplanes als weitere Maßnahme den Ausbau der Konrad-Adenauer-Straße für das Mehrjahresprogramm anzumelden.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausbau der Straße „Am Pottebruch“ und des „Schwarzen Weges“ wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet „Am Bahnhofsplatz“ zurückgestellt.

 

  1. Auf der Grundlage des Generalverkehrsplanes ist der Ausbau der Konrad-Adenauer-Straße für das Mehrjahresprogramm anzumelden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 ist der Ausbau der Straße „Am Pottebruch“ und des „Schwarzen Weges“ in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I