Betreff
Toilettenanlagen im Anbau des ev. Kindergartens Fürstenau, Nutzung als Lageraum für Pfadfinder
Vorlage
FG 65/023/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP), Stamm “Armin” Fürstenau, hat mit Schreiben vom 15.09.2005 einen Antrag auf Nutzung der alten Toilettenanlagen als Lagerraum gestellt.

 

Die Toilettenanlagen, zahlenmäßig überdimensioniert, wurden bis zum Einbau von Toiletten im Gebäude der Katholischen Grundschule von den Schülerinnen und Schülern dieser Schule genutzt. Seither werden die Anlagen für Mädchen und Jungen nicht genutzt. Ein Bedarf zur Nutzung der veralteten Anlagen wird auch in Zukunft nicht bestehen.

 

Die Pfadfinder stellen den Antrag auf Nutzung der Räumlichkeiten im Bereich des WC Mädchen (s. Plan M. 1:100) zur Lagerung von Zeltlager- u. Küchenmaterialien. Die Lagerung der Materialien zzt. im Dachgeschoss der 1912-Schule ist beschwerlich und aus brandschutztechnischen Gründen sehr bedenklich.

 

Die anfallenden Umbaumaßnahmen, der Ausbau der Holztrennwände und der Toilettenbecken werden durch den Antragsteller durchgeführt. Kosten werden der Stadt Fürstenau nicht entstehen.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Ver- und Entsorgungsleitungen zu erhalten und die beiden am Vorraum angeordneten Toilettenanlagen mit der angrenzenden Trennwand nicht zu entfernen, um die Möglichkeit einer Nutzung zu gewährleisten.

 


(Hoch)

(Kolosser)

(Kamlage)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

Anlagen

Grundriss Bestand Toilettenanlagen


Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP), Stamm “Armin” Fürstenau, wird auf der Grundlage des Antrages vom 15.09.2005 die Nutzung der alten Toilettenanlagen im Bereich des WC Mädchen als Lagerraum gestattet.

2.      Die Kosten für alle anfallenden Umbaumaßnahmen trägt der Nutzer.

3.      Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erhalten, die beiden am Vorraum angeordneten Toilettenanlagen mit der angrenzenden Trennwand sind für die Möglichkeit einer Nutzung zu erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-Keine-

 

 

(Weymann)

Fachdienst II