Betreff
Anschaffung und Erneuerung von Wartehallen in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 6/028/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau hatte für die Sanierung und Errichtung von Bushaltestellen einschl. Wartehallen im Stadtgebiet Fürstenau und in den ländlichen Ortsteilen Settrup und Hollenstede am 29.03.2004 einen Antrag auf Bewilligung einer Landeszuweisung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt. Bei einer Gesamtfinanzierungssumme von 363.760,-- € für 28 Haltestellen (teilweise beidseitig) hätte die Stadt Fürstenau bei einer Förderquote von 75 % 90.940,-- € an Eigenmittel aufbringen müssen. Aus finanziellen Gründen ist der Antrag im Jahre 2007 auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 20.02.2007 zurückgezogen worden.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), Hannover, bietet noch bis einschließlich 2014 ein Programm für die Grunderneuerung von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung an. Die Gesamtkosten dürfen einen Betrag von 35.000,-- € brutto je Einzelhaltestelle nicht überschreiten. Ein Sammelantrag darf höchstens 8 Bushaltestellen beinhalten. In einem Haushaltsjahr kann nur ein Antrag pro Antragsteller bewilligt werden. Dieses Programm ist Teil des Konjunkturprogrammes das Landes Niedersachsen und läuft bis zum Kalenderjahr 2014. Ob darüber hinaus eine weitere Förderung möglich ist, ist noch nicht entschieden.

 

Die zu sanierenden bzw. neu zu bauenden Haltestellen liegen überwiegend an klassifizierten Straßen (L 71, L 72, K 114). Die vorhandenen Haltestellen weisen erhebliche Defizite auf wie
z. B. keine ausreichend bemessene Warteflächen, keine oder sanierungsbedürftige Wetterschutzeinrichtungen und ein barrierefreier Zugang ist in allen Fällen nicht möglich. Aus der Bevölkerung wird immer wieder auf den nicht mehr zumutbaren Zustand hingewiesen. Insbesondere Kinder und ältere Personen als Nutzer sind gefährdet. Ein Austausch lediglich der vorhandenen Wartehallen verbessert zwar den Wetterschutz aber nicht die Verkehrssicherheit.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, einen Sammelantrag für eine Grunderneuerung von zunächst 8 Bushaltestellen (einseitig) für das Haushaltsjahr 2014 (Stichtag ist der 31.05. für das folgende Haushaltsjahr) zu stellen. Mit der Planung eines verkehrsgerechten Ausbaues der Haltestellen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, Planungskosten werden in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2014 umsetzbar ist, könnte der noch zu ermittelnde Eigenanteil der Stadt Fürstenau auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014 verteilt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung durch die Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS). Diese weist nach Rücksprache darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel sehr begrenzt sind und eine zusätzliche Förderung nur möglich ist, wenn eine Förderzusage der LNVG vorliegt und zu diesem Zeitpunkt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

 

Von der Verwaltung wurde auf der Grundlage einer Ortsbesichtigung eine Prioritätenliste erstellt. Danach wird empfohlen, zunächst für folgende Bushaltestellen einen Förderantrag zu stellen:

-       Becktepe (keine Wartehalle vorhanden)

-       Brüggemann

-       Hellmann

-       Ponyhof

-       Zur Dasslage

-       Schumacher

-       von-der-HaaraarHaarHaar

-       Emskamp.

 

Die Zahlen der Einsteiger liegen erst Ende September 2012 vor. Die Liste ist evtl. diesbezüglich noch anzupassen.

 

Auf der Grundlage des Förderantrages von 2004 werden die Kosten für die Erneuerung der Wartehallen auf ca. 160.000,-- € geschätzt.  Bei einer Förderung von 75 %, also 120.000,-- €, beträgt der Eigenanteil der Stadt 40.000,-- € abzüglich einer evtl. zusätzlichen  Förderung durch die PlaNOS.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Grunderneuerung von zunächst 8 Bushaltestellen ist ein Förderantrag bei der Nds. Landesverkehrsgesellschaft, Hannover, fristgerecht zu stellen.
  2. Bei einer Förderzusage sind zusätzlich Fördermittel bei der PlaNOS zu beantragen.
  3. Der Prioritätenliste wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2013/Finanzplanung 2014 einzuplanen.  

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I