Betreff
Haushaltskonsolidierungskonzept 2006
Vorlage
FG 20/025/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 06.09.2005 (SG/SFinRPA/002/2005, P. 12 – FB 1/004/2005) wurde das Strategiepapier zur Haushaltskonsolidierung vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung vom Rat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Da der Haushaltsplanentwurf 2006 unter Berücksichtigung der mit Beschlussvorlage zu Tagesordnungspunkt 8) vorgenommenen Änderungen einen Sollfehlbedarf in Höhe von 1.033.100 € ausweist, muss das vom Rat der Samtgemeinde Fürstenau in seiner Sitzung am 20.03.1997 erstmals für das Haushaltsjahr 1997 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ergänzt und weitergeführt werden.

 

Eine Mitteilung darüber, ob der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage in Aussicht gestellt wird liegt bisher nicht vor.

 

Vorsorglich wird an dieser Stelle schon jetzt darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung Vorschläge auszuarbeiten sind für eine möglicherweise abzuschließende Zielvereinbarung. Daher sollten auf der Grundlage des aufgestellten Strategiepapiers der Verwaltung konkrete Aufträge erteilt werden sowohl mit Blick auf den Abschluss einer Zielvereinbarung als auch zur Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Von der Verwaltung werden dazu Themenvorschläge in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses angesprochen.

 

Ein Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2006 wurde noch nicht erarbeitet, da die Beratungsergebnisse der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses abzuwarten sind.


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zum Haushalt 2006 ist zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 08.12.2005 ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen kann der Fehlbedarf reduziert und eine Verschuldung bzw. Netto-Neuverschuldung vermieden werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II