Betreff
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 10/014/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gibt sich die Vertretung eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates am 03.11.2011 (SG/SGR/04/2011, Pkt. Ö 9) ist einstimmig beschlossen worden, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse bis zur Beschlussfassung über die Neufassung unverändert bestehen bleibt.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich aufgrund von vorliegenden Muster-Geschäftsordnungen der kommunalen Spitzenverbände eine entsprechende Aktualisierung der derzeit geltenden Geschäftsordnung vorgenommen, wobei die Neufassung und die bisherige Fassung nebeneinander gestellt wurden (Synopse). Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind in Kursivschrift dargestellt worden.


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I