Betreff
Beeinträchtigung der Wegeseitenräume durch die landwirtschaftliche Nutzung - Wiederherstellung der Wege
Vorlage
BER/023/2012
Art
Beschlussvorlage Berge

Im Bereich der Landwirtschaft gibt es seit Jahren die Entwicklung zu intensiven Bewirtschaftung der vorhandenen Ackerflächen, um möglichst eine optimale Ausnutzung zu erzielen. Innerhalb der Gemeinde Berge gibt es viele Wegeseitenräume und „Landschaftswege“, die direkt an bestehende Nutzflächen angrenzen und auch als Wanderwege zu touristischen Zwecken dienen. Ebenso werden die am Ortsrand gelegenen Wege auch gerne von der Bevölkerung in Anspruch genommen.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Berge erhält bei entsprechenden Durchforstungsarbeiten in angrenzenden Waldgebieten oftmals von der Bevölkerung und Wanderern den Anruf, dass die Wege nicht befahrbar und stark beschädigt sind. Eine Wiederherstellung ist aufgrund der Witterungsverhältnisse meistens erst zum Frühjahr oder nur bei entsprechend guter Beschaffenheit des Bodens möglich. Die durchgeführten Holzungsarbeiten werden durch den zuständigen Bezirksförster Herrn Wangerpohl (Bezirksförsterei Fürstenau) überwacht und kontrolliert. Nach telefonischer Rücksprache Anfang Februar erläuterte Herr Wangerpohl die dargelegte Vorgehensweise zur Wiederherstellung der Wege nach den erfolgten Holzungsarbeiten. Diese sollte zeitnah erfolgen.

 

Im Gespräch wurde auch die inhaltliche und zweckmäßige Festlegung der Landschaftswege erörtert. Die bereits aufgeführten und an Ackerflächen sowie Waldgebieten gelegenen Wege seien zwar im Besitz der Gemeinde Berge, sie dienen aber hauptsächlich land- und forstwirtschaftlichen Zwecken. Durch die Inanspruchnahme der Wege für den Tourismus seien vermehrt Anfragen und Beschwerden bezüglich der Zustände zu vernehmen, jedoch sei eben der eigentliche Zweck zu berücksichtigen und auch die Akzeptanz für die Nutzerinnen und Nutzer herzustellen.

 

Bei den fortführenden Erläuterungen wurde auch über die Bewirtschaftung der Wegeseitenräume gesprochen. Innerhalb der Gemeinde Berge gibt es Wege- und Wegeseitenräume, die durch die Bewirtschaftung der Ackerflächen in ihrer Breite auf ca. 3 Meter Straßenbreite „reduziert“ worden sind und landwirtschaftlich genutzt werden, wobei die eigentliche Straßenbreite 8 bis 9 Meter betrage. Es ist es aber auch schon passiert, dass die Wege komplett umgebrochen und der Bewirtschaftung zugeführt worden sind.

 

Die Gemeinde Berge kann durch entsprechende Hinweise eine Überprüfung vornehmen, wobei hier ein Abgleich mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Daten und den tatsächlichen, örtlichen Gegebenheiten erfolgt.

 

Folglich wäre eine genaue Vorgabe und Vorgehensweise bei Bekanntwerden eines entsprechenden Verstoßes sinnvoll. Dies sollte nun im Ausschuss beraten werden.


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne Beschlussvorschlag