Betreff
Stand und Verfahren zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Gemeinde Bippen
Vorlage
BIP/030/2012
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Landkreis Osnabrück hat ein Klimaschutzkonzept im Kreistag einstimmig verabschiedet mit dem Ziel, die energetische Versorgung des Landkreises Osnabrück mit regenerativen Energien perspektivisch sicherzustellen. Zur Erreichung dieses Zieles sind verschiedene gebündelte Maßnahmen im Landkreis Osnabrück zwingend erforderlich und eine dieser Maßnahmen ist auch, sämtliche Flächen, die für Windkraftnutzung in Betracht kommen, neu zu identifizieren. Die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie – liegt derzeit öffentlich aus und ein entsprechender Scoping-Termin hat nach § 9 Abs. 1 FOG stattgefunden.

 

In der Gemeinde Bippen sind unterschiedliche Flächen und Standorte als mögliche Flächen identifiziert worden. Die weiteren Voruntersuchungen zu diesen Flächen laufen bereits seit ca. einem Jahr, insbesondere die avifaunistischen Gutachten werden derzeit erstellt bzw. die Materialen hier zusammengefasst.

 

Bereits jetzt haben sich an unterschiedlichen Standorten die Grundstückseigentümer verständigt, um in dem weiteren Entwicklungsprozess auch als GbR oder Interessengemeinschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer gebündelt aufzutreten. Dies ist zwingend erforderlich. Es ist auch zwingend erforderlich, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer gemeinsam geschlossen auftreten und sie derzeit keine Verträge mit Dritten abschließen, da nicht klar ist, welche Flächen in Betracht kommen.

 

Im Rahmen der Bauausschusssitzung werden die derzeit in der öffentlichen Diskussion des Regionalen Raumordnungsprogramms identifizierten Flächen erläutert und dargestellt. Im weiteren Verfahren, also ab dem Zeitpunkt, an dem der Landkreis verbindlich im Rahmen der Regionalen Raumordnung die Flächen festgelegt hat, wird die Samtgemeinde Fürstenau für die identifizierten Flächen innerhalb der gesamten Samtgemeinde einen entsprechenden Flächennutzungsplan erstellen, um so die Gesamterfordernisse abzustimmen und in den Planungsprozess einzubringen. Die Gemeinde Bippen wird für die in Bippen in der Zukunft unter Umständen ausgewiesenen Gebiete in Abstimmung mit der Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde Fürstenau einen so genannten vorhabensbezogenen Bebauungsplan erstellen.

 

Ziel dieser beiden planungsrechtlichen Vorgaben ist es, ein geordnetes Verfahren innerhalb der Gemeinde und Samtgemeinde durchzuführen, den Anwohnern und Grundstückseigentümern Rechtssicherheit und den gemeindlichen Anliegen auch Planungssicherheit zu geben.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage sind die Eckpunkte für die Genehmigung von Teilflächen entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages beigefügt.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Unterlagen zur Kenntnis.