Nach der Änderung hinsichtlich der Festsetzung von Lärmkontingenten erfolgte entsprechend der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses die erneute Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange endete am 13.03.2012, die Öffentlichkeitsbeteiligung endet am 19.03.2012.
Damit wurden im Aufstellungsverfahren folgende Beteiligungsverfahren nach den §§ 3, 4 und 4a durchgeführt:
1) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 03.03.2011 bis 26.03.2011 – Anlage 1.
2) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 03.03.2011 bis 25.03.2011 – Anlage 2.
3) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.06.2011 bis 29.07.2011 – Anlage 3 – keine Stellungnahmen.
4) Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.06.2011 bis 29.07.2011 – Anlage 3.
5) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB in der Zeit vom 04.08.2011 bis 29.08.2011 – Anlage 4.
6) Erneute Beteiligung der betroffenen Behörden- und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB – keine Stellungnahmen
7) 2. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.02.2012 bis 19.03.2012 – keine Stellungnahmen bis zum 16.03.2012, sollten bis einschließlich 19.03.2012 Stellungnahmen eingehen, werden diese detailliert in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.03.2012 vorgestellt.
8) Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 07.02.2012 bis 13.03.2012 – Anlage 5.
Die eingegangenen Stellungnahmen zu Ziffer 1, 2, 4 und 5 sowie die Abwägungsvorschläge dazu wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.03.2011 bzw. 30.08.2011 beschlossen. Die Stellungnahmen zu Ziffer 8 einschließlich der Abwägungsvorschläge hierzu sind in Anlage 5 beigefügt und können in der Sitzung des Verwaltungsausschusses erläutert werden.
(Wagener) |
Kolosser |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussfassung über die anliegend beigefügten Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die in den Anlagen 1 bis 5
beigefügten Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis
genommen. Die nebenstehenden Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
2. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ der Stadt Fürstenau
einschließlich Begründung, Umweltbericht und Schalltechnischem Bericht wird
unter Berücksichtigung der zum Ergebnis
·
der
vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4
Abs. 1 BauGB,
·
der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
·
der
erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4
Abs. 2 BauGB
·
und der
Erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der erneuten
öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2
BauGB
gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Weymann)
Fachdienst II