Betreff
Benennung von Mitgliedern in den "Regionalausschuss Abwasser" des Wasserverbandes Bersenbrück
Vorlage
BIP/019/2012
Art
Tischvorlage Bippen

Mit der Übertragung der Aufgabe „Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum 01. Januar 2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinde Berge und Bippen gem. § 9 Abs. 13 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder geworden. Die korporativen Mitglieder benennen für den Regionalausschuss „Abwasser“ nach einem vom Wasserverband Bersenbrück vorgegebenen Schlüssel (täglicher Wasserverbrauch in den einzelnen Kommunen) die Ausschussmitglieder.

Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 11 Personen zu benennen, die jedoch nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.

 

Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:

 

Samtgemeinde Fürstenau

5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser

 

Mitgliedsgemeinden

6 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswasser (Straßenentwässerung);

davon entfallen auf

 

a) Gemeinde Berge                2 Mitglieder

b) Gemeinde Bippen               1 Mitglied

c) Stadt Fürstenau                  3 Mitglieder

 

Mit der Wahl in den Regionalausschuss „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.

 

Der Gemeinderat kann somit 1 Ratsmitglied benennen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Kein Beschlussvorschlag.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.