Mit der Übertragung der Aufgabe
„Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum
1. Januar 2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die
Gemeinden
Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 11 Personen zu benennen, die jedoch noch nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.
Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:
Samtgemeinde Fürstenau
5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser
Mitgliedsgemeinden
6 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswasser (Straßenentwässerung); davon entfallen auf
a) Gemeinde Berge 2 Mitglieder
b) Gemeinde Bippen 1 Mitglied
c) Stadt Fürstenau 3 Mitglieder
Mit der Wahl in den Regionalausschuss „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Abs. 1 der Wasserverbandssatzung eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.
Der Samtgemeinderat kann somit 5 Ratsmitglieder benennen. Die Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art hat nach dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer zu erfolgen. Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen.
(Ahrend) |
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(Selter) |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Keiner.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II