Betreff
Benennung von Mitgliedern in den Regionalausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück
Vorlage
FB 3/002/2012
Art
Tischvorlage Fürstenau

Mit der Übertragung der Aufgabe „Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum
1. Januar 2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge und Bippen gem. § 9 Abs. 13 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder geworden. Die korporativen Mitglieder benennen für den Regionalausschuss „Abwasser“ nach einem vom Wasserverband Bersenbrück vorgegebenen Schlüssel (täglicher Wasserverbrauch in den einzelnen Kommunen) die Ausschussmitglieder.

Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 11 Personen zu benennen, die jedoch noch nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.

 

Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:

 

Samtgemeinde Fürstenau

5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser

    

 

Mitgliedsgemeinden

6 Ausschussmitglieder  für die Abteilung Niederschlagswasser (Straßenentwässerung); davon entfallen auf

  

a) Gemeinde Berge                               2 Mitglieder

b) Gemeinde Bippen                             1 Mitglied

c) Stadt Fürstenau                                 3 Mitglieder

 

Mit der Wahl in den Regionalausschuss „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Abs. 1 der Wasserverbandssatzung eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.

 

Der Samtgemeinderat kann somit 5 Ratsmitglieder benennen. Die Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art hat nach dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer zu erfolgen. Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen.

 


(Ahrend)

 

(Selter)

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II