Betreff
Kassenbestandsaufnahme bei der Samtgemeindekasse Fürstenau im Dezember 2011
Vorlage
FG 20/007/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt im Dezember 2011 gemäß § 153 III und § 154 I Nr. 4 NKomVG die Samtgemeindekasse geprüft.

 

Der Prüfungsbericht ist als Anlage beigefügt. Zu den Prüfbemerkungen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Seite 4 – Kassenverwaltung und Kassenaufsicht

Ein stellvertretender Kassenleiter wurde zwischenzeitlich benannt.

 

Seite 5 – Kassenaufsicht

Die Prüfung der Samtgemeindekasse sowie der Geldannahmestellen/Handvorschüsse erfolgte im Dezember 2011.

 

Seite 9 – Liquidität Samtgemeinde

Im April 2011 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite bei der Samtgemeinde Fürstenau mit fast 6,0 Mio. € um 1,0 Mio. € überschritten. Ursächlich hierfür war eine Darlehensumschuldung, bei der die Auszahlung des Darlehens durch die Bank einige Tage später erfolgte, allerdings mit einer rückwirkenden Wertstellung.

Aufgrund dieser Prüfbemerkung wurde im Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2012 der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6,0 Mio. € erhöht.

Bei Überschreitung der satzungsmäßig genehmigten Höchstbeträge erfolgt künftig – auch bei tageweiser Überschreitung - eine Unterrichtung des Samtgemeinderates und der Kommunalaufsicht des Landkreises.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht über die Kassenbestandsaufnahme bei der Samtgemeindekasse Fürstenau im Dezember 2011 wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II