In der Sitzung des Samtgemeinderates am 15.12.2011 (SG/SGR/05/2011, P. Ö 14) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2012 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen musste der ordentliche Überschuss im Ergebnishaushalt um 13.700 € von 91.900 € auf 78.200 € vermindert werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 15.12.2011. Dazu gehören:
Erträge
- Mieten und Pachten - Neuberechnung - 2.400 €
Aufwendungen
- Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen –
Sachkosten für den Einsatz von Schulbegleitern + 3.000 €
- Mitgliedsbeiträge – Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal -
Mehrwertsteuerzahlung (2012 – 2017) für zurückliegende Jahre aufgrund eines
OVG-Urteils. Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist eingelegt worden + 2.000 €
- Schülerbeförderung – Kosten für Fahrten der Grundschulen zu den Freibädern + 2.500 €
- Prüfungsgebühren – Restbetrag für die Prüfung der Eröffnungsbilanz + 3.800 €
+ 11.300 €
Investitionen
- Sammelinvest.
Benedikt GS Fürstenau – Neuberechnung Budget + 100 €
Im Finanzhaushalt sind unter Berücksichtigung der Änderung bei der o.g. Investition Kreditaufnahmen in Höhe von 631.500 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 658.100 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 26.600 €. Insgesamt musste der Finanzmittelbestand um 13.700 € von -274.500 € auf -288.200 € erhöht werden.
Zusätzliche Haushaltsmittel für den Neubau der Turnhallen in Berge und Bippen (siehe gesonderte Beschlussvorlage) wurden bisher nicht in das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 und 2015 aufgenommen. Hier ist das Ergebnis der Beratungen abzuwarten.
Ergänzende Unterlagen werden in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vorgelegt.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 13.215.800 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 13.215.800 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 78.200 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.599.200 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.229.300 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 115.400 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 746.900 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 631.500 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 658.100 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand -288.200 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.346.100 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.634.300 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 631.500 € festsetzt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 100.000 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2012 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2015 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2012 weist einen Überschuss in Höhe von insgesamt 78.200 € aus, der sich positiv auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den verbleibenden Finanzmittelbestand von -288.200 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite entsprechend und damit auch die zu zahlenden Zinsen.
(Weymann)
Fachdienst II