Betreff
Berufung der Gemeindewahlleitung der Stadt Fürstenau und der Stellvertretung
Vorlage
FB 2/007/2005
Aktenzeichen
Kommunalwahl 2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Zur Ausübung des Amtes als Gemeindewahlleiter
der Stadt Fürstenau und Stellvertreter kann die Vertretung (Rat der Stadt Fürstenau)
gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zur Wahrung der
Neutralität und Objektivität Bedienstete der Samtgemeinde Fürstenau berufen.
(Stünkel) |
(Selter) |
(Kamlage) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
als Empfehlung an der Rat der Stadt Fürstenau
Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Fürstenau für die Kommunalwahlen 2006 wird Samtgemeindeoberamtsrat Paul Weymann berufen.
Zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters der Stadt Fürstenau für die Kommunalwahlen 2006 wird Samtgemeindeamtmann Franz Kormann berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Weymann)
Fachdienst II