In der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2011 (St/StR/05/2011, P. Ö 13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2012 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen musste der ordentliche Überschuss im Ergebnishaushalt um 59.500 € von 72.600 € auf 13.100 € vermindert werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 13.12.2011, und zwar:
Erträge
- Vergnügungssteuer – Abmeldung von Spielgeräten - 9.500 €
Aufwendungen
- Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens –
Pauschale Erhöhung der Zahlungen an die Sportvereine um 20 % für die
Unterhaltung der städtischen Sportstätten + 2.500 €
- Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen –
Vorsorgliche Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung von Konversionsflächen + 50.000 €
- Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite – Niedriges Zinsniveau - 10.000 €
- Prüfungsgebühren – Restbetrag für die Prüfung der Eröffnungsbilanz + 7.500 €
+ 50.000 €
Im Finanzhaushalt sind bei den Investitionen keine Änderungen vorgenommen worden. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 229.000 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 235.000 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 6.000 €. Insgesamt musste der Finanzmittelbestand um 59.500 € von 18.700 € auf -40.800 € vermindert werden.
Ergänzende Unterlagen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 5.855.100 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 5.855.100 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 13.100 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.335.300 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.141.100 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.657.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.886.000 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 229.000 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 235.000 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand -40.800 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 7.221.300 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 7.262.100 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 229.000 € festsetzt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 20.000 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,
in
§ 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2012 weist einen Überschuss in Höhe von insgesamt 13.100 € aus, der sich positiv auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den verbleibenden Finanzmittelbestand von -40.800 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite entsprechend und damit auch die zu zahlenden Zinsen.
(Weymann)
Fachdienst II