Betreff
Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Liegnitzer Straße in Fürstenau
Vorlage
FG 70/012/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Mit Datum vom 18.04.2005 beantragen die Anlieger Engel, Liegnitzer Straße 18, Matern, Liegnitzer Str. 20 und Merßing, Liegnitzer Straße 22, im Wendehammer der Liegnitzer Straße die Aufstellung einer Straßenlaterne, da der Wendehammer komplett unbeleuchtet ist. Die vorhandene Straßenbeleuchtung endet bei der Einmündung zum Wendehammer beim Grundstück Liegnitzer Straße 11 (Schröder). Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung ist die Verlegung eines Straßenbeleuchtungskabels durch die RWE Westfalen-Weser-Ems  erforderlich. Von der Verwaltung wurde ein Kostenvoranschlag angefordert. Da der Kostenvoranschlag der RWE Westfalen-Weser-Ems noch nicht vorliegt, werden die Kosten in der Sitzung erläutert. Die Kosten für die Pilzleuchte incl. Mast werden sich auf 500,00 € belaufen.

 

Bislang werden bei der Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Außenbereich 50 % der Kosten von den Anliegern aufgrund freiwilliger Vereinbarungen erstattet.

 

Von der Verwaltung wird angedacht, die abgängigen Straßenlaternen im Innenbereich in Zukunft straßenweise zu erneuern. Damit würden nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Fürstenau Anliegerbeiträge in Höhe von 75 % bei Anliegerstraßen bzw. bei Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr in Höhe von 50 % anfallen. Bei der Liegnitzer Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße. Insofern wird von der Verwaltung empfohlen, für die beantragte Erweiterung der Straßenbeleuchtung eine Anliegerbeteiligung von den Antragstellern von 75 % der tatsächlich entstandenen Kosten aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zu fordern.

 


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- keiner -

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für diese Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2006 keine Haushaltsmittel eingeplant.  Unter der Voraussetzung, dass sich die Anlieger mit 75 % an den Kosten beteiligen, können die Haushaltsmittel aus der HHSt. 6700.950002  aufgebracht werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II