Betreff
Besetzung der Beiräte für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/002/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ wurde von den Mitgliedsgemeinden zum 01.01.2011 auf die Samtgemeinde Fürstenau übertragen. Über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätten wurde am 01.09.2011 zwischen der Samtgemeinde und den Kath. Kirchengemeinden St. Katharina, Fürstenau, St. Batholomäus, Schwagstorf, und St. Servatius, Berge, ein Vertrag zum Betrieb und zur Finanzierung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der o. a. Kirchengemeinden abgeschlossen. Hinsichtlich der Erstellung der jährlichen Haushaltsplanentwürfe der Kindertagesstätten ist darin die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „Kindergärten“ vereinbart worden, die sich wie folgt zusammensetzt:

-     der Pfarrer oder ein von ihm Beauftragter und ein Mitglied vom jeweiligen Kirchenvorstand (zwei vom Kirchenvorstand benannte Personen),

-     der Samtgemeindebürgermeister oder ein von ihm Beauftragter und zwei Vertreter des Rates der Samtgemeinde,

-     der jeweilige Rendant / die jeweilige Rendantin und bei Bedarf die jeweilige Kindertagesstättenleiterin mit beratender Funktion.

 

Eine ähnliche Vereinbarung existiert zwischen der Stadt Fürstenau vom 28.12.1990 sowie der Gemeinde Bippen vom 28.11.1995 und der Evang.-luth. Kirchengemeinde St. Georg über den Betrieb und die Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten. Auch darin ist die Einrichtung eines Kuratoriums bestehend aus jeweils drei Vertretern der Stadt Fürstenau bzw. Gemeinde Bippen, der Kirchengemeinde und der Elternschaft vereinbart. Die Samtgemeinde ist mit der Übernahme der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ in diese Verträge eingetreten.

 

Nach Beginn der neuen Legislaturperiode des Rates der Samtgemeinde Fürstenau, ist über die Besetzung dieser Beiratspositionen zu entscheiden. Die Verwaltung hält es für pragmatisch, diese Stellen mit dem Samtgemeindebürgermeister oder einem von ihm bestellten Vertreter und je einem Mitglied der CDU/UWG-Gruppe und einem Mitglied der SPD/Grüne-Gruppe zu besetzen.


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

In die Arbeitsgruppe „Kindergärten“ für die Finanzierung und den Betrieb der katholischen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Fürstenau wird entsandt:

1.   Der Samtgemeindebürgermeister bzw. ein von ihm benannter Vertreter:

2.   für die CDU-UWG-Gruppe Ratsherr / Ratsfrau _______________________

3.   für die SPD/Grüne-Gruppe Ratsherr / Ratsfrau _______________________

 

In das Kuratorium für die Finanzierung und den Betrieb der evangelischen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Fürstenau wird entsandt:

1.   Der Samtgemeindebürgermeister bzw. ein von ihm benannter Vertreter:

2.   für die CDU-UWG-Gruppe Ratsherr / Ratsfrau _______________________

3.   für die SPD/Grüne-Gruppe Ratsherr / Ratsfrau _______________________

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen aus dieser Entscheidung nicht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II