Betreff
Gebührenkalkulation 2012 für das Bestattungswesen; Änderung der Gebührenordnung
Vorlage
FB 5/035/2011/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die vorliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2010 zeigt wie auch schon in 2009, dass die kalkulierten Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau in diesen Jahren grundsätzlich auskömmlich waren. Verlustvorträge aus 2008 konnten ausgeglichen werden. Aufgrund des sehr guten Jahresergebnisses aus 2010 konnte in das Wirtschaftsjahr 2011 sogar ein Gewinnvortrag in Höhe von 13.497 € übertragen werden. Zzgl. der Erstattungen vom Land für die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe beträgt der Gewinn sogar 21.431 €. Der Betriebsabrechnungsbogen 2010 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2011 sind noch nicht fertig gestellt, so dass auch die Gebührennachkalkulation für 2011 noch nicht abschließend erstellt werden kann. Anhand der Aufwands- und Ertragssituation wird jedoch für das Jahr 2011 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 34.500 € gerechnet. Hierin sind die Erstattungen vom Land bereits berücksichtigt. Hauptursache für den Fehlbetrag sind zum einen die stark unterdurchschnittlichen Nachfragezahlen für 2011. Dabei zeichnet sich wie auch in den vergangenen Jahren der Wandel in der Bestattungskultur weiter ab, d. h. dass die klassischen Erdgräber zugunsten weniger pflegeintensiver Bestattungsformen, bislang also hauptsächlich Urnengräber, weniger nachgefragt werden. Insbesondere hat aber die Neuvergabe der Friedhofspflege zu einer wesentlichen Verteuerung dieser Leistung geführt. Während die Friedhofspflegekosten nach Abzug der darin enthalten Bestattungskosten in 2010 rd. 54.100 € ausgemacht haben, betrugen diese Kosten für 2011 rd. 83.300 €. Im Dezember 2011 wurde die Friedhofspflege für 2012 erneut ausgeschrieben. Leider führte das Ergebnis der Ausschreibung mit rd. 84.700 € zzgl. der Kosten für den betreuenden Ingenieur zu einer weiteren leichten Erhöhung der Friedhofspflegekosten.

 

Der vorliegende Entwurf des Doppischen Produkthaushalts enthält unter dem Produkt 553.00 Friedhof- und Bestattungswesen Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Aufwendungen in Höhe von 34.200 €. Dies sind im Wesentlichen dringend notwendige Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahme an der Friedhofskapelle Fürstenau. Doppisch sind diese Kosten als Aufwendungen für die laufende Unterhaltung des Gebäudes zu betrachten. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Arbeiten zur Sanierung des tragenden Mauerwerks und der Erneuerung der Dacheindeckung handelt es sich jedoch tatsächlich um Sanierungsmaßnahmen, die die Lebensdauer des Gebäudes verlängern. Nach Abgabenrecht können diese Maßnahmen damit als Abschreibungen über die Restnutzungsdauer aktiviert werden. Diese Kosten wirken sich also gebührenrechtlich erst im Jahr nach der Entstehung in Form von gestiegenen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen aus. Die Kosten für Anstricharbeiten hingegen sind als laufende Unterhaltung auch gebührenrechtlich im Kalkulationszeitraum 2012 anzusetzen.

 

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Friedhofspflegekosten, der veranschlagten Unterhaltungsmaßnahmen und der im Haushaltsplanentwurf nicht dargestellten kalkulatorischer Zinsen und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Innere Verrechnungen), also Leistungen für Arbeiten des Bauhofes und der Verwaltung, ergeben sich für 2012 Aufwendungen und damit ein Gebührenbedarf in Höhe von 183.500 € (siehe Gebührenbedarfskalkulation für 2012, Anlage 2). Die Aufwendungen in 2010 betrugen 143.055 €.

 

Auf der vorhandenen Freifläche im nordöstlichen Bereich des Friedhofes an der Haselünner Straße ist aufgrund des Beschlusses des Samtgemeindeausschusses vom 01.06.2010 ein Rasengrabfeld für Erd- und Urnenbestattungen  angelegt worden. Diese Gräber können mit einer Grabplatte versehen werden. Hierbei handelt es sich um eine neue Sondergrabform ähnlich den anonymen Erdreihen- und Urnenreihengräbern. Die Erfahrungen anderer Friedhofsträger zeigen, dass diese neue Bestattungsform zulasten der klassischen Erdgräber stark nachgefragt wird. Diese Grabarten sind über die Dauer des Nutzungsrechts vom Friedhofsträger zu pflegen. Insbesondere die Rasenreihengräber für Erdbestattungen erfordern neben der Rasenpflege erheblichen wiederkehrenden Unterhaltungsaufwand durch das regelmäßige Auffüllen abgesackter Gräber. Zusätzlich zu den Kosten für die Pflege der Rasengrabfelder sind hierfür Pflegemehraufwendungen zu berücksichtigen. Zudem wurden die bisherigen überwiegend grabflächenbezogenen Verteilungsäquivalente überprüft. Zwar ist die Größe der durch das Grab in Anspruch genommenen Friedhofsfläche nach wie vor Bestandteil der Grabnutzungsgebühr, viele Kostengruppen wie auch die Friedhofspflege kommen jedoch primär den Hinterbliebenen zugute und sind daher fallbezogen in Relation zur Dauer des Nutzungsrechts zu verteilen. Dies führt dazu, dass der fallbezogene, also der unabhängig von der Grabgröße zu berechnende Anteil an der Grabnutzungsgebühr, überwiegt. Die Gebühr für flächenmäßig kleine Grabarten wie Urnen- und Kindergräber steigt, Erdgrabstätten werden entlastet. Die Kalkulation der Grabnutzungsgebühr ist in Anlage 3 dargestellt. Es wird vorgeschlagen, die bisher gesondert erhoben Pflegegebühr als Bestandteil der Grabnutzungsgebühr festzusetzen. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Grabpflegekosten ist ein Betrag in Höhe von 120.500 € über Grabnutzungsgebühren zu refinanzieren, so dass sich folgende Gebührensätze ergeben:

 

 

Gebühr - alt -

zzgl. Pflegegebühr

Gebühr - neu -

ggf. inkl. Pflege

Differenz

Reihengrab

913 €

 

1.280 €

367 €

 

Rasenreihengrab/

anonymes Reihengrab

913 €

172 €

2.100 €

1.015 €

 

Kindergrab

413 €

 

491 €

78 €

 

Wahlgrab

1.243 €

 

1.339 €

96 €

 

Urnenwahlgrab

584 €

 

833 €

249 €

 

Urnenrasengrab

328 €

58 €

1.006 €

620 €

 

 

Die vorgenannten Gebühren sind kostendeckend kalkuliert. Ein Ausgleich des zu erwartenden Verlustvortrages wird damit jedoch nicht erreicht. Auch der in der Gebührenbedarfsprognose 2012 für die Bestattungen errechnete Fehlbetrag von 4.500 € kann damit nicht kompensiert werden, da dieser rechnerisch durch zu geringe Bestattungsgebühren entsteht. Eine Anpassung der Bestattungsgebühren sowie der Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapellen und des Notsarges sowie für Genehmigungen wird jedoch aus Gründen der Gebührenkontinuität derzeit nicht vorgeschlagen. Ein Ausgleich des Verlustvortrages könnte in künftigen Abrechnungsperioden durch die Erstattungen des Landes erreicht werden. Um die ermittelten Gebühren dauerhaft wieder senken zu können, kommt jedoch nur eine Reduzierung des Aufwandes und damit im Wesentlichen der Kosten für die Friedhofspflege in Betracht. Da aus der Fremdvergabe der Friedhofspflege eine jährlich steigende Kostenlast resultierte, sollte in diesem Zusammenhang zu gegebener Zeit nochmals über die Durchführung der Friedhofspflege mit eigenem Personal beraten werden.

 

Der auf der Grundlage der beschriebenen Gebührenbedarfskalkulation erstellte Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen ist als Anlage 4 beigefügt.


 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2010 im Bereich Bestattungswesen wird zugestimmt.

 

2.   Der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren wird zugestimmt.

 

3.   Der vorliegende Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die kalkulierten Gebühren sind kostendeckend. Gewinne und Verluste sind in den Folgejahren auszugleichen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II