Betreff
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen
Vorlage
BIP/002/2012
Art
Beschlussvorlage Bippen

Für die Genehmigung der Protokolle der Rats- und Ausschusssitzungen vor Ablauf der Wahlperiode war nach der NGO der Rat zuständig. In der nunmehr gültigen NKomVG gibt es keine entsprechende Bestimmung, so dass  dies nach § 68 NKomVG in der Geschäftsordnung zu regeln ist.

Daher ist die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung vom 18.03.2002 entsprechend zu ändern.

Es ist festzulegen, ob der Verwaltungsausschuss oder der Rat über die Genehmigung der vor Ablauf der Wahlperiode nicht genehmigten Protokolle entscheidet.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Kein Beschlussvorschlag.