Betreff
Einrichtung einer Oberschule in Berge
Vorlage
FG 40/005/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Zum Schuljahr 2011 / 2012 hat die niedersächsische Landesregierung erstmal die Einrichtung von Oberschulen zugelassen.

Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Eine Oberschule kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder als Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

erteilt werden.

Eine Oberschule kann als teilweise gebundene Ganztagsschule (an zwei Tagen) mit verpflichtendem Ganztagsangebot oder auch als offene Ganztagsschule mit freiwilligem Ganztagsangebot geführt werden.

Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Bei Einrichtung einer Oberschule ist eine Mindestschülerzahl von 48 Schülern / Schülerinnen je Jahrgang (2 x 24) zu erreichen. Diese Schülerzahl darf bis zum 31.07.2015 unterschritten werden, wenn bei Einrichtung einer Oberschule gleichzeitig eine organisatorisch zusammengefasste Haupt- und Realschule aufgehoben wird.

Die Neuanmeldungen im 5. Jahrgang lagen in den letzten 4 Schuljahren in der Haupt- und Realschule Berge bei durchschnittlich 43,5 SchülerInnen.

Aufgrund der allgemein sinkenden Schülerzahlen kann die Mindestschülerzahl nur durch eine Attraktivitätssteigerung der Schule erreicht werden.

Dieses wäre z.B. durch ein Ganztagsangebot möglich.

Eine Elternbefragung zum Ganztagsangebot im Dezember 2011 hat ergeben, dass sich die Mehrzahl der Eltern für ihre Kinder ein offenes Ganztagsangebot wünscht. Befragt wurden die Eltern der Dritt- und Viertklässler der Grundschulen in der Samtgemeinde Fürstenau.

Dieses Ganztagsangebot könnte entweder nur beginnend mit dem neuen Jahrgang 5 und dann aufsteigend oder komplett für alle Jahrgänge eingerichtet werden.

 

Am 22. September 2011 fand eine Infoveranstaltung in der Haupt- und Realschule Berge zur Oberschule statt. Herr Szczepanek, Landesschulbehörde Osnabrück, referierte zum Thema.

 

Der Schulvorstand der Haupt- und Realschule Berge hat sich in seiner Sitzung 14.12.2011 mehrheitlich für die Einrichtung einer Oberschule zum Schuljahr 2012 / 2013 ausgesprochen. Die Einrichtung einer Ganztagsschule soll  ein Jahr später, d.h. zum Schuljahr 2013 / 2014, vollzogen werden.

 

Die nach dem Nds. Schulgesetz vorgesehene Beteiligung des Gemeindeelternrates bei Einrichtung einer Oberschule erfolgte am 09.01.2012.

Eine Beteiligung des Gemeindeschülerrates war nicht möglich, da in der Sitzung des Gemeindeschülerrates am 10.01.2012 nicht genügend SchülervertreterInnen anwesend waren, um die Sitzung durchführen zu können.

 

Der Antrag auf Einrichtung einer Oberschule ist bis zum 29.02.2012 bei der Landesschulbehörde zu stellen.

 

Der Vorlage sind allgemeine Informationen und das Ergebnis der Elternbefragung zum Ganztagsangebot als Anlage beigefügt.

 


 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau beantragt die Einrichtung einer Oberschule in Berge zum Schuljahr 2012 / 2013.
  2. Zum Schuljahr 2013 / 2014 wird an der Oberschule Berge ein Ganztagsangebot vorgehalten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einrichtung einer Oberschule hat zwangsläufig keine finanziellen Auswirkungen. Lediglich die Einführung eines Ganztagsangebotes kann zu höheren Kosten führen. Über eine Erhöhung des Budgets müsste beraten werden.

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II