Betreff
Pflichtenbelehrung (§28 NGO) und Verpflichtung (§42 NGO) der in den Schulausschuss berufenen Eltern- und Lehrervertreter sowie deren Ersatzmitglieder
Vorlage
FG 40/001/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

In der konstituierenden Sitzung des Gemeindeelternrates am 09.01.2012 wurden folgende Elternvertreter und Ersatzmitglieder für den Schulausschuss benannt. Die Ersatzmitglieder stehen in Klammern.

 

a) Elke Tebbe                         (Martin Giese)                                  Grundschulen    

b) Udo Lömker                       (Wilhelm Huster)                              HRS Berge                    

c) Sabine Schmidt                 (Thorsten Grützmacher)                  IGS Fürstenau

 

 

Als Lehrervertreter und Ersatzmitglieder wurden von den Lehrkräften in der Sitzung am 17.01.2012 folgende Personen benannt. Auch hier stehen die Ersatzmitglieder in Klammern.

 

a) Gisela Krieger                    (Heide Michelmann)                        Grundschulen

b) Michael Wichmann            (Ruth Löning)                                   HRS Berge

c) Gerald Wieziolkowski        (Frank Pampel)                               IGS Fürstenau

 

Schülervertreter können leider nicht benannt werden, weil eine konstituierende Sitzung des Gemeindeschülerrates, in der die Schülervertreter benannt werden sollten, wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden konnte. Es war lediglich ein Schüler anwesen. Mindestens drei hätten es sein müssen.

 

Die Pflichtenbelehrung (§28 NGO) und Verpflichtung (§ 42 NGO) der in den Schulausschuss berufenen Eltern- und Lehrervertreter sowie deren Ersatzmitglieder erfolgt in der Sitzung.

 


 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine.

 

 

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II