Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 6/003/2012
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In den letzten Jahren haben immer effizientere Technologien Einzug in den Markt der Straßenbeleuchtung gehalten. Durch die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG sowie den strengeren Anforderungen der DIN EN ISO 13201 an die Straßenbeleuchtung und nicht zuletzt auch durch die Energiekostensteigerung werden immer effizientere Technologien immer häufiger eingesetzt.

 

Für öffentliche Beleuchtungsanlagen ist die Durchführungsverordnung EG Nr. 245/2009, geändert durch die VO EG Nr. 347/2010, bezogen auf die obige Ökodesign-Richtlinie, rechtsverbindlich. Damit werden die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräten und Leuchten zu ihrem Betrieb festgelegt, die in drei Hauptstufen und zwei Zwischenstufen bis letztendlich 2017 zu erfüllen sind. Danach sind u. a. die Quecksilberdampf-Hochdrucklampen HQL/HME  bis 2015 auszuphasen.

 

In der Stadt Fürstenau sind in den alten Baugebieten in erster Linie Quecksilberdampf-Hochdruchlampen  vorhanden. Nach einer groben Ersterfassung sind ca. 104 Lampenköpfe (Mast noch in Ordnung) und 174 Lampen einschließlich Mast auszutauschen. Aus diesem Grunde besteht in diesem und in  den nächsten Jahren akuter Handlungsbedarf.

 

Im Rahmen der Klimaschutzinitiative der ILEK-Region Nördliches Osnabrücker Land wurde die Straßenbeleuchtung an der Breslauer Straße untersucht und die Sanierung beschlossen. Vom Bundesumweltministerium wurde für den Einsatz von LED-Technik eine Zuwendung in Höhe von 40 %  der Kosten für den Austausch der Leuchten gewährt. Der Ersatz der Masten wird nicht gefördert. Die Baumaßnahme wird in den nächsten Wochen durch die Fa. Haverkamp ausgeführt. Für diese Maßnahme werden nach Abzug der Zuwendung Anliegerbeiträge nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz erhoben, da die Anlage insgesamt (Mast und Leuchte) erneuert wird. Der Austausch lediglich der Leuchtköpfe ist nicht beitragsfähig.

 

In Anwohnerstraßen ist der Einsatz von LED-Technik zu befürworten. Damit können dort trotz der höheren Anforderungen bis zu 76 % Energie und folglich auch im gleichen Maße Energiekosten sowie CO² Emissionen eingespart werden. Jedoch eignet sich diese Technologie noch nicht für Straßen mit höheren lichttechnischen Anforderungen, da LED-Leuchten noch über sehr geringe Lichtströme verfügen. Das Entwicklungspotential ist aber sehr groß.

 

Im Entwurf des doppischen Produkthaushalts 2012 der Stadt Fürstenau wurden unter dem Produkt 545.20 Straßenbeleuchtung 45.000,-- € eingeplant. Die Förderrichtlinie für LED-Straßenbeleuchtung 2012 sieht nunmehr nur noch eine Zuwendung in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Voraussetzung ist, dass die sanierte Anlage mindestens 60 % weniger CO²  ausstößt als die alte Anlage. Dieses ist durch ein qualifiziertes Fachbüro nachzuweisen. Auf der Grundlage der Ausschreibung für die Sanierung der Breslauer Straße können mit dieser Summe einschließlich der noch zu beantragenden Zuwendung  ca. 35 - 40 Leuchtköpfe saniert werden. Zur Vermeidung einer Nettoneuverschuldung wurden keine weiteren Haushaltsmittel eingeplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Stadt Fürstenau wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2012 der Stadt Fürstenau sind unter dem Produkt 545.20 für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 45.000,-- € eingeplant. Es werden Zuwendungen in Höhe von 10.000,-- € erwartet.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II