Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
FG 20/011/2005/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 01.09.2005 (St/FRPA/002/2005, P. 9) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2006 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben. Dadurch konnte der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um 139.600 € von 798.900 € auf 659.300 € vermindert werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2005 in Höhe von 3.506.800 € nicht berücksichtigt. Die Änderungen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der von den Fachausschüssen empfohlenen Investitionsausgaben sowie der allgemeinen Änderungen Kreditaufnahmen in Höhe von 258.900 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 288.700 € vorgesehen sind, verbleibt nur noch eine Entschuldung in Höhe von 29.800 €.

 

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass durch den I. Nachtragshaushaltsplan im Haushaltsjahr 2005 die vorgesehene außerordentliche Darlehenstilgung um 94.500 € vermindert werden musste. Der Landkreis Osnabrück geht in seiner Genehmigungsverfügung vom 03.11.2005 davon aus, dass dieser Betrag im Haushaltsjahr 2006 zusätzlich zur Schuldentilgung eingeplant wird.

 

Sollten sich durch die Beratungen im Straßen- und Wegeausschuss am 22.11.2005 und im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24.11.2005 noch Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben, werden diese in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach muss intensiv über neue Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und Ausgabekürzung nachgedacht werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Stadt Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie unbedingt notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II