Betreff
Verkehrssicherungspflicht L 60 - "Hauptstraße Berge" - Baumbestand
Vorlage
BER/003/2012
Art
Beschlussvorlage Berge

Die in Berge an der L 60 – „Hauptstraße“ vor der Abzweigung der L 102 – „Börsteler Straße“ stehenden Linden enthalten sichtbar viel Totholz im Kronenbereich. Unterhalts- und verkehrssicherungspflichtig für die Bäume und den Fußweg ist die Gemeinde Berge.

 

Da es in diesem Bereich zu Personen- und Sachschäden durch herabfallendes Ast- und Totholz, insbesondere bei Unwetterlagen, kommen kann, wurde am 22. Dezember 2011 zusammen mit Herrn Wangerpohl (zuständiger Bezirksförster) eine Begutachtung der 80- bis 90-jährigen Linden vorgenommen. Nach der ersten Einschätzung sieht Herr Wangerpohl dringenden Handlungsbedarf und empfiehlt das Zurückschneiden der Linden auf ein „gesundes Maß“ (Kappen der Bäume oberhalb der Verästelung auf ca. 4 m Höhe, so dass im Endeffekt nur noch der Stamm stehen bleibt). Von einem Nachwuchs, auch nach einem intensiven Rückschnitt könne, so Herr Wangerpohl, ausgegangen werden.

 

Herr Wangerpohl empfahl jedoch, den Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück um eine Einschätzung zu bitten.

 

Am 10. Januar 2012 wurde zusammen mit Herrn Rebber (Straßenmeisterei Fürstenau), Herrn Herpin und Herrn Schulze (Landkreis Osnabrück, Naturschutz und Wald), Bürgermeister Brandt und Herrn Mehmann von der Verwaltung eine Begutachtung der Linden vorgenommen.

Die Begutachtung zeigte, dass bereits erhebliches Totholz aus den Kronen auf den Bürgersteig gefallen war. Seitens des Landkreises Osnabrück wurde auf den dringenden Handlungsbedarf verwiesen, da es mitunter zukünftig zu noch größeren Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen oder Personen kommen könne. Herr Schulze teilte den Anwesenden mit, dass ein Rückschnitt der Linden vorliegend der falsche Weg sei. Es sei zwar richtig, dass der Baumbestand nach einer intensiven Rückschneidung wieder austreibe, aber aufgrund des Alters dieser Bäume davon ausgegangen werden könne, dass die gesunde Erhaltung der Linden dauerhaft nicht gewährleistet werden kann. Dies liege insbesondere am Alter und Standort der Bäume, der beidseitig befestigt ist.

 

Die Kronenschäden seien so massiv und offensichtlich, dass, um auf Dauer die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, hier nur die Fällung der Linden in Betracht komme. Nach der Abholzung sollte eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Auch sollte bei so einer „optischen Maßnahme“ die Bevölkerung rechtzeitig informiert und aufgeklärt werden, damit es nicht zu Missverständnissen komme. Der Beschlussvorlage ist die entsprechende Empfehlung durch den Landkreis Osnabrück beigefügt.

 

Fällungsarbeiten können grundsätzlich bis Ende Februar durchgeführt werden. Herr Herpin und Herr Schulze wiesen aber daraufhin, dass eine Maßnahme, auch hier die Fällung der Linden, aus verkerssicherungstechnischen Gründen auch ganzjährig erfolgen könne. Herr Rebber sichert die Unterstützung der Straßenmeisterei Fürstenau zu und würde bei einer erforderlichen Absperrung der Ortsdurchfahrt die notwendigen Verkehrszeichen und Leitsysteme zur Verfügung stellen.


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

- Stellungnahme des Landkreises Osnabrück

- Lageplan des betroffenen Bereiches


Beschlussvorschlag:

 

ohne Beschlussvorschlag