Betreff
Bau einer Krippe in Berge
Vorlage
FG 40/012/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Zum 01.01.2011 wurde die Aufgabe „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ von den Mitgliedsgemeinden auf die Samtgemeinde Fürstenau übertragen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass die Samtgemeinde Fürstenau in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01.08.2012 eine Krippengruppe in Berge einrichtet.

 

Nachdem die Gemeinde Berge mit Schreiben vom 15.03.2011 zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen hatte, wurde die Angelegenheit  in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 09.06.2011 beraten. Die Entscheidung wurde in dieser Sitzung jedoch zurückgestellt, um noch weitere Sach- und Rechtsfragen zu klären. Als Zeitziel für die Einrichtung von Krippenplätzen wurde der 01.01.2013 anvisiert.

 

Seinerzeit wurden von der Gemeinde Berge zwei Varianten favorisiert:

 

a)    In Grafeld sollten zwei altersübergreifende Gruppen eingerichtet werden. Für die Betreuung in Berge hätte das zur Folge, dass die 3-6 jährigen Berger Kinder im Kindergarten St. Servatius betreut werden könnten, während im Leuchtturm eine Krippe betrieben werden könnte.

b)    In Berge sollte eine zweigruppige Krippe neu gebaut werden. Hierfür könnte die Gemeinde Berge ein Grundstück an der Höfener-Esch-Straße zur Verfügung stellen. Diese Einrichtung sollte so beschaffen sein, dass die  Kinder des Leuchtturms dort mit betreut werden könnten.

 

 

Am 19.09.2011 fand im Ratssaal der Gemeinde Berge ein Expertenabend zur Ermittlung des Bedarfs statt. Als Ergebnis dieses Gesprächs bleibt festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Großtagespflegeplätze zunächst die Einrichtung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen als ausreichend angesehen wird.

 

Weiterhin fanden Gespräche mit Vertretern der evgl. und kath. Kirche, die sich um eine Trägerschaft beworben haben, statt.

Von der evgl. Kirche könnte ein Grundstück hinter der Kirche über einen Flächentausch (evtl. mit Wertausgleich) zur Verfügung gestellt werden. Eine direkte Finanzhilfe ist nicht möglich. Jedoch könnte eine Rücklage aus Landverkaufserlösen i. H. v. 12.800,00 € für den Ausbau der Zuwegung verwandt werden. Durch das Bauamt des evgl. Kirchenkreises ist eine Mitarbeit bei der Bauleitung möglich.

Seitens der kath. Kirche kann ein Grundstück an der Tempelstraße (neben dem Pfarrhaus) zum ortsüblichen Erbbauzins zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall würde die Kirche nicht Eigentümerin des Gebäudes werden. Eine Bezuschussung hierfür wäre nicht möglich. Bei einem Anbau an den vorhandenen Kindergarten würde ein Zuschuss von 25 % gewährt. Von den Investitionskosten würde vorab der maximal zu bewilligende Landeszuschuss abgezogen, auch wenn dieser tatsächlich nicht gezahlt wird. Der Zuschuss würde rd. 27.800,00 € betragen. Eine direkte Mitarbeit bei der Bauleitung ist nicht möglich. Eigentümerin des Gebäudes wäre die kath. Kirche.

 

Unter der Voraussetzung, dass eine Erweiterungsmöglichkeit um eine zweite Krippengruppe (Option 1)  und um eine Kindergartengruppe (Option 2) gegeben ist, wurden verschiedene Standorte für den Krippenneubau durch Dipl.-Ing. (FH) Schröder überprüft:

 

  1. Grundstück an der Höfener-Esch-Straße

Der Bau einer eingruppigen Krippe ist möglich. Ebenso sind die Erweiterungsmöglichkeiten uneingeschränkt ausführbar. Die geschätzten Baukosten für die Krippe betragen rd. 366.000,00 €. Die Erweiterung um eine Krippengruppe würde mit rd. 157.000,00 €, die Erweiterung um eine Kindergartengruppe mit rd. 236.000,00 € zu Buche schlagen.

 

  1. Grundstück hinter der evgl. luth. Kirche

Die Baumaßnahmen sind ebenfalls wie bei Grundstück 1 uneingeschränkt ausführbar. Die Kosten sind ähnlich wie bei Grundstück 1. Es könnte jedoch Probleme bei der Verkehrsführung geben. Außerdem steht nur ein eng begrenzter Raum für die Außenspielfläche zur Verfügung.

 

  1. Grundstück an der Tempelstraße (neben dem Pfarrhaus der kath. Kirche)

Der Bau einer eingruppigen Krippe ist möglich. Die Kosten sind ähnlich wie bei Grundstück 1. Eine Erweiterung um eine Krippengruppe bzw. um eine Kindergartengruppe ist ohne Abriss des Altbestandes nicht möglich.

 

  1. Anbau an den kath. Kindergarten

Für einen Anbau einer eingruppigen Krippe würden Kosten i. H. v. rd. 306.500,00 € entstehen. Eine Erweiterung um eine weitere Krippengruppe bzw. eine Kindergartengruppe ist nur durch eine Überschreitung der Baugrenze möglich.

 

  1. Aufstockung der Grundschule Grafeld

Eine Aufstockung der Grundschule Grafeld ist nicht problemlos möglich. Die vorhandene Decke müsste durch eine Stahlbetondecke ersetzt werden. Außerdem müsste ein Treppenhaus gebaut und ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden. Nach einer Kostenschätzung betragen allein die Baukosten rd. 482.000,00 €.

 

Die Gemeinde Berge wird in ihrer Verwaltungsausschusssitzung am 07.12.2011 und in ihrer Ratssitzung am 13.12.2011 erneut über die Angelegenheit beraten und der Samtgemeinde Fürstenau einen Vorschlag zum Standort und zur Trägerschaft unterbreiten.

 

 

 


 

 

 

(Klausing)

 

(Selter)

Fachbereich 4

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

 

-Keiner-


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den Neubau einer Krippe in Berge ist im Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 ein Betrag i. H. v. 300.000,00 € eingeplant. Außerdem ist eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2013 i. H. v. 100.000,00 € veranschlagt.

Es wird ein Landeszuschuss i. H. v. 73.800,00 € erwartet.

 

 

 

 

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II