Die Samtgemeinde Fürstenau, die Gemeinde Bippen und der Verein Kuhlhoff Bippen e. V. möchten sich zum Zweck des Betreibens eines Tagungs- und Bildungsprojektes „Kuhlhoff Bippen“ in der Rechtsform einer GmbH (gemeinnützig) als Gesellschafter zusammenschließen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 06.07.2011 (Bi/BiR/02/2011, P. Ö 14) beschlossen, dass die Gemeinde Bippen Gesellschafter der neu zu gründenden Kuhlhoff Bippen gGmbH wird.
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages (Satzungsentwurf) sind Organe der Gesellschaft
- die Gesellschafterversammlung und
- die Geschäftsführung
Als Gesellschafter ist von der Gemeinde Bippen ein Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Kuhlhoff Bippen gGmbH zu entsenden.
|
Der Bürgermeister In Vertretung (Hausfeld) |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bippen entsendet Bürgermeister Helmut Tolsdorf als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der neu zu gründenden Kuhlhoff Bippen gGmbH.