Betreff
Änderung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/034/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Auf der vorhandenen Freifläche im nordöstlichen Bereich des Friedhofes an der Haselünner Straße ist aufgrund des Beschlusses des Samtgemeindeausschusses vom 01.06.2010 ein Rasengrabfeld für Erd- und Urnenbestattungen angelegt und mit einem Grabfeldmonument versehen worden. Zudem wurde eine Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene angelegt. Diese Sondergrabformen sind in der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau nicht enthalten, so dass diese anzupassen ist. Zudem erfordert die letzte Änderung des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes eine teilweise Überarbeitung der Satzung.

 

Der mit dem Fachbereich Gesundheit des Landkreises Osnabrück abgestimmte Entwurf der überarbeiteten Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau ist anliegend als synoptische Darstellung mit der derzeit gültigen Satzung beigefügt.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II