Betreff
Entsendung eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Kuhlhoff Bippen gGmbH
Vorlage
FG 50/011/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau, die Gemeinde Bippen und der Verein Kuhlhoff Bippen e.V. möchten sich zum Zweck des Betreibens eines Tagungs- und Bildungsprojektes „Kuhlhoff Bippen“ in der Rechtform einer GmbH (gemeinützig) als Gesellschafter zusammenschließen.

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 (SG/SGR/02/2011, P. Ö 8, S. 3) beschlossen, dass die Samtgemeinde Fürstenau Gesellschafter der neu zu gründenden Kuhlhoff Bippen gGmbH wird.

 

Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages (Satzungsentwurf)  sind Organe der Gesellschaft 

  • die Gesellschafterversammlung und
  • die Geschäftsführung  

 

Als Gesellschafter ist von der Samtgemeinde Fürstenau ein Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Kuhlhoff Bippen gGmbH zu entsenden.

 


(Föcke)

 

(Ahrend)

Fachgebiet 50

 

Fachdienst I

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau entsendet Herrn Samtgemeindebürgermeister  Peter Selter als  Vertreter in die Gesellschafterversammlung der neu zu gründenden Kuhlhoff Bippen gGmbH.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II