Die Samtgemeinde Fürstenau, die Gemeinde Bippen und der Verein Kuhlhoff Bippen e.V. möchten sich zum Zweck des Betreibens eines Tagungs- und Bildungsprojektes „Kuhlhoff Bippen“ in der Rechtform einer GmbH (gemeinützig) als Gesellschafter zusammenschließen.
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 (SG/SGR/02/2011, P. Ö 8, S. 3) beschlossen, dass die Samtgemeinde Fürstenau Gesellschafter der neu zu gründenden Kuhlhoff Bippen gGmbH wird.
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages (Satzungsentwurf) sind Organe der Gesellschaft
- die Gesellschafterversammlung und
- die Geschäftsführung
Als Gesellschafter ist von der Samtgemeinde Fürstenau ein Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Kuhlhoff Bippen gGmbH zu entsenden.
(Föcke) |
|
(Ahrend) |
Fachgebiet 50 |
|
Fachdienst I |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau entsendet
Herrn Samtgemeindebürgermeister Peter
Selter als Vertreter in die
Gesellschafterversammlung der neu zu gründenden Kuhlhoff Bippen gGmbH.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Richter)
Fachdienst II