Betreff
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung an der Breslauer Straße in Fürstenau
Vorlage
FG 60/009/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Straßenbeleuchtung an der Breslauer Straße in Fürstenau wird im nächsten Jahr erneuert. Ein Ausbau weiterer Teileinrichtungen der Breslauer Straße ist nicht geplant.

 

Für die getrennte Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für eine Teileinrichtung der Straße ist ein Kostenspaltungsbeschluss des Stadtrates erforderlich. Ohne diesen Beschluss kann die Teileinrichtung bis zu einer Erneuerung der gesamten Straße nicht abgerechnet werden.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2007 beschlossen, im Falle der Erneuerung der Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ grundsätzlich im Wege der Kostenspaltung Straßenausbaubeiträge zu erheben (St/StR/04/2007 vom 16.10.2007, S. 40).

 


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Breslauer Straße in Fürstenau sind Teilbeiträge nach § 6 Abs. 2 NKAG i. V. m. § 8 Nr. 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Fürstenau im Wege der Aufwandsspaltung zu erheben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden Straßenausbaubeitragseinnahmen in Höhe von rund 12.500,00 € erwartet.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II