Betreff
Neuwahl Ortsbrandmeister und Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau
Vorlage
FB 2/005/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Neuwahl des Ortsbrandmeisters und des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau;

 

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau am 28.09.2011 hat Ortsbrandmeister Ulrich Osterhage nach 3-jähriger Tätigkeit als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau sein Amt zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau haben in der Versammlung den bisherigen Stellvertretenden Ortsbrandmeister Uwe Brinkers, August-Schröder-Straße 31, 49584 Fürstenau-Hollenstede, mit 28 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zum Ortsbrandmeister gewählt und dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau vorgeschlagen.

 

Gleichzeitig wurde in dieser Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau der Feuerwehrkamerad Carsten Knocke, von-Eye-Straße 10, 49584 Fürstenau, mit 34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt. Er wird dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom 30.06.1985  (Nds. GVB1. S. 246) werden die Ortsbrandmeister sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung bestimmt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.

 

 

 

 

 

 


(Schulting)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 32

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Herr Uwe Brinkers wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau ernannt.

 

 

Herr Carsten Knocke wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau ernannt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

(Richter)

Fachdienst II