Neuwahl des
Ortsbrandmeisters und des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen
Feuerwehr Fürstenau;
In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau am 28.09.2011
hat Ortsbrandmeister Ulrich Osterhage nach 3-jähriger Tätigkeit als
Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau sein Amt zur Verfügung
gestellt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau haben in der
Versammlung den bisherigen Stellvertretenden Ortsbrandmeister Uwe Brinkers,
August-Schröder-Straße 31, 49584 Fürstenau-Hollenstede, mit 28 Ja-Stimmen, 6
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zum Ortsbrandmeister gewählt und dem
Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr Fürstenau vorgeschlagen.
Gleichzeitig wurde in dieser Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Fürstenau der Feuerwehrkamerad Carsten Knocke, von-Eye-Straße 10, 49584
Fürstenau, mit 34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung zum
Stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt. Er wird dem Samtgemeinderat zur
Wahl und Ernennung als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr Fürstenau vorgeschlagen.
Nach § 13 Abs. 2
des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
(Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt),
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom
30.06.1985 (Nds. GVB1. S. 246) werden
die Ortsbrandmeister sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer
von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung
bestimmt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.
Der
Kreisbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.
(Schulting) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 32 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Herr Uwe Brinkers wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau ernannt.
Herr Carsten Knocke wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau ernannt.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
(Richter)
Fachdienst II