Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge (§ 69 NKomVG)
Vorlage
BER/031/2011
Art
Beschlussvorlage Berge

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode und wurde bereits vorab am 06.10.2011 an die Ratsmitglieder verschickt.


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge wird in der vorliegenden Form beschlossen.