Die Stadt Fürstenau ist als Mitglied des vorgenannten Verbandes in dessen Gremien derzeit wie folgt vertreten:
a) Vorstand = Stadtdirektor Selter
Vertreter = Ratsherr Vorderstraße
b) Ausschuss = Beigeordneter Freye
Vertreter = Ratsherr Thale
Bei der Entscheidung über die Neubesetzung der Gremien des Wasser- und Bodenverbandes „Fürstenau“ handelt es sich um die Wahl von Einzelpersonen, die nach den Vorgaben des § 67 NKomVG erfolgt. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter für die Gremien des Wasser- und
Bodenverbandes „Fürstenau“ werden gewählt:
a) Vorstand =
____________________
Vertreter =
____________________
b) Ausschuss = ____________________
Vertreter = ____________________
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II