Betreff
Vereidigung des Bürgermeisters durch das älteste anwesende und hierzu bereiten Ratsmitglied (§ 105 Abs. II Satz 1 NKomVG)
Vorlage
BER/029/2011
Art
Beschlussvorlage Berge

Gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1 NKomVG ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und mit Annahme der Wahl in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Wie jeder Beamte hat der Ehrenbeamte den Diensteid zu leisten (§§ 5 Abs. 2, 38 BeamtStG, 6 Abs. 1 NBG), den das älteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied unmittelbar nach der Annahme der Wahl durch den Bürgermeister diesem abnimmt. Dieses Ratsmitglied übernimmt zu diesem Zweck den Vorsitz im Rat.

 

Die Vereidigungsformel lautet:

 

„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.

-So wahr mir Gott helfe-.“

  


(Brandt)

Bürgermeister