Betreff
Wahl des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes (§ 105 Abs. I i.V.m. § 103 Satz 2 NKomVG)
Vorlage
BER/028/2011
Art
Beschlussvorlage Berge

Gemäß § 105 Abs. I i. V. m. § 103 Satz 2 NKomVG  wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.

 

Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand widerspricht, wird auf Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

  


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

 


Kein Beschlussvorschlag