Betreff
Berufung des nebenamtlichen Stadtdirektors der Stadt Fürstenau (§ 106 NKomVG)
Vorlage
FG 10/046/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 106 Abs. 1 NKomVG kann der Rat in der ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode be­schließen, dass der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nur die re­präsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwal­tungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsaus­schusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Stadtdirektorin oder dem Stadtdirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung obliegen.

 

In diesem Fall bestimmt der Rat zugleich, dass die übrigen Aufgaben

 

  1. einem anderen Ratsmitglied,
  2. der Samtgemeindebürgermeisterin oder dem Samtgemeindebürgermeister,
  3. der allgemeinen Stellvertreterin oder dem allgemeinen Stellvertreter der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters oder
  4. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde

 

übertragen werden.

 

Samtgemeindebürgermeister Peter Selter ist für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2006 bis 31.10.2011) als nebenamtlicher Stadtdirektor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen worden.

 

Herr Selter ist bereit, die Aufgaben des nebenamtlichen Stadtdirektors der Stadt Fürstenau auch für seine restliche Amtszeit als hauptamtlicher Bürgermeister der Samtgemeinde Fürstenau (bis 31.10.2014) wahrzunehmen.


(Heyer)

 

(Weymann)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

In Vertretung

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2011 – 31.10.2016) obliegen der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

 

a)adie repräsentative Vertretung der Stadt Fürstenau

b)ader Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss

c)adie Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses ein­schließlich der                     .  aAufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor

d)adie Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbe­lehrung.

 

  1. Samtgemeindebürgermeister Peter Selter wird für die Zeit vom 01.11.2011 – 31.10.2014 als nebenamtlicher Stadtdirek­tor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

(Weymann)

Fachdienst II